Abänderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) beschlossen.
Flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOC) werden in Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten als Lösungsmittel eingesetzt. Sie sind in verschiedenen Produkten, wie etwa in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln, enthalten oder werden bei der Herstellung von Chemikalien oder Kosmetika verwendet. VOC verschmutzen jedoch die Luft und können der Gesundheit schaden. Seit 2000 wird daher in der Schweiz eine Lenkungsabgabe auf VOC erhoben, die zum sparsamen Umgang mit VOC anregen und ihre Freisetzung in die Umwelt verhindern soll.
Gestützt auf den Staatsvertrag mit der Schweiz betreffend die Umweltabgaben übernimmt Liechtenstein mit der aktuellen Anpassung der Verordnung die im Februar 2022 erfolgte Abänderung der schweizerischen VOCV ins liechtensteinische Recht. Mit der Abänderung wird im Wesentlichen der Vollzug der Verordnung vereinfacht und gleichzeitig das heutige Schutzniveau gewahrt. Das Verfahren zur Abgabebefreiung für Unternehmen wird erleichtert und zur Verbesserung der Verständlichkeit werden in einigen Artikeln Präzisierungen vorgenommen.
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