Regierung beschliesst Änderung der Krankenversicherungsverordnung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. Juli 2022 die Abänderungen der Krankenversicherungsverordnung (KVV) beschlossen.
Auf Empfehlung der Leistungskommission wird wie in der Schweiz die Hippotherapie durch Physiotherapeuten, die bisher nur bei multipler Sklerose von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet wurde, neu auch bei Cerebralparese und Trisomie 21 ermöglicht.
Ausserdem ist die "Co-Marketing-Regelung" bei Arzneimitteln auf einen weiteren Wirkstoff anzuwenden. Nach dieser Regelung vergütet die OKP bei bestimmten Präparaten lediglich den im Verhältnis zum Basispräparat günstigeren Preis des Co-Marketing-Präparats. Co-Marketing-Präparate sind mit Ausnahme der Bezeichnung und der Verpackung mit dem jeweiligen Basispräparat identisch. Der neu aufgenommene Wirkstoff Lenalidomidum (Originalpräparat Revlimid, Celgene GmbH mit dem Co-Marketing Präparat Lenalidomid BMS, Bristol Myers Squibb) wird eingesetzt in der Behandlung von erwachsenen Patientinnen oder Patienten mit unbehandeltem multiplem Myelom, die nicht transplantierbar sind. Es ergibt sich daraus ein Sparpotenzial für die OKP von bis zu CHF 360'000 pro Jahr ohne Nachteil für die betroffenen Patientinnen und Patienten.
Die Änderungen treten am 1. August 2022 in Kraft.
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