Vernehmlassung zum Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland eröffnet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Juli 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland verabschiedet.
Bis anhin gestaltet sich die Zustellung von verwaltungsrechtlichen Schriftstücken ins Ausland aufwendig und mitunter schwierig, da im Verwaltungsrecht - im Gegensatz zum Straf- und Zivilrecht - staatsvertragliche Regelungen für grenzüberschreitende Zustellungen fehlen und sich die Zustellung auf diplomatischem Weg oftmals als langwierig erweist. Darüber hinaus ist die direktpostalische Zustellung von Verfügungen ins Ausland ohne das Einverständnis des ausländischen Staates völkerrechtswidrig.
Es treten somit immer wieder praktische Probleme und Rechtsunsicherheiten sowie Verfahrensverzögerungen bei der Zustellung von verwaltungsrechtlichen Schriftstücken ins Ausland auf. Das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland stellt eine praktikable Rechtsgrundlage für die gegenseitige Amtshilfe bei der Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen ins Ausland dar.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 10. Oktober 2022.
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