Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden im EWR soll verbessert werden - Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines EWR-Verbraucherbehördenkooperations-Durchführungsgesetzes verabschiedet. Die Vorlage dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden.
Die Verordnung schützt Konsumenten vor grenzüberschreitenden Verstössen gegen das Verbraucherrecht im EWR, indem die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, der EFTA-Überwachungsbehörde und den zuständigen nationalen Behörden modernisiert wird. Die neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, das Vertrauen der Konsumenten und Unternehmen in den elektronischen Handel innerhalb des EWR zu stärken. Ziel ist eine rasche Beseitigung von grenzüberschreitenden Verstössen gegen das EWR-Verbraucherrecht. Die Behörden werden z.B. bei fehlenden Informationen über den Gesamtpreis, unzulässigen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, irreführender und unzulässiger Bewerbung von Produkten oder bei fehlenden Unterstützungsleistungen für Passagiere im Flug-, Bahn-, Schiff- und Busbereich, tätig.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 12. Oktober 2022.
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