Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Entsendegesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes verabschiedet.
Die Gesetzesvorlage dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957, mit der die Entsenderichtlinie 96/71/EG in einigen Kernbereichen abgeändert wird. Entsandten Arbeitnehmern soll nicht mehr nur der im Aufnahmemitgliedstaat geltende Mindestlohn garantiert werden, sondern die gesamte Entlohnung, wie sie sich aus dem im Aufnahmemitgliedstaat geltenden Recht ergibt. Entsendungen, die länger als 12 bzw. 18 Monate dauern, sollen grundsätzlich dem gesamten Arbeitsrecht des Aufnahmemitgliedstaats unterstellt sein. Zudem werden einzelne Pflichten der Beteiligten beim Personalverleih konkretisiert. In Liechtenstein werden einige der vorgesehenen Neuerungen im Wesentlichen schon länger angewandt.
Der Landtag sprach sich im März mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus. Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung die vom Landtag anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen zu spezifischen Bestimmungen.
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