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Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht zur Digitalisierung des Gesellschafts-, Handelsregister- und Beurkundungsrechts

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. August 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, des Notariatsgesetzes, der Rechtssicherungs-Ordnung sowie des E-Government-Gesetzes verabschiedet. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche insbesondere die Digitalisierung des Handelsregister- und Gesellschaftsrechts zum Inhalt hat.

Die EU-Richtlinie dient hauptsächlich dem Zweck, durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend zu vereinfachen, um die Gründungs- und Eintragungsverfahren im Hinblick auf Kosten und Zeit effizienter zu gestalten. Neben einer einfacheren, rascheren und effizienteren Gründung soll auch die Bereitstellung von umfassenden und barrierefreien Informationen sowie auch eine effektive Missbrauchsbekämpfung gewährleistet werden.

Mit der Gesetzesvorlage soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, Unternehmen vollständig online gründen zu können, ohne dass die Gründerinnen bzw. Gründer persönlich vor dem Amt für Justiz oder einer anderen Behörde erscheinen müssen. Gleiches soll für die Errichtung von Zweigniederlassungen gelten. Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um sämtliche Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister sowie zur Einreichung der erforderlichen Belege in elektronischer Form zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden entsprechende Mustervorlagen sowie die erforderlichen Informationen auf der Webseite des Amtes für Justiz zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird die Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel für die Online-Verfahren vor dem Handelsregister geregelt.

Da zur Gründung von Kapitalgesellschaften eine öffentliche Beurkundung erforderlich ist, enthält die Gesetzesvorlage ausserdem Bestimmungen im Notariatsgesetz und in der Rechtssicherungs-Ordnung, um öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen in digitaler Form durchführen zu können. Künftig werden daher sowohl die Notare als auch die Urkundspersonen des Landgerichts und des Amtes für Justiz öffentliche Beurkundungen ohne physische Anwesenheit der Parteien durchführen können.

Die Gesetzesvorlage sieht neu ausserdem vor, dass Personen bei Vorliegen bestimmter Ausschlussgründe nicht zum Mitglied der Verwaltung einer Verbandsperson oder eines Treuunternehmens bestellt werden können. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um bestimmte vorsätzlich begangene Straftaten sowie die Handlungsunfähigkeit. Dabei sollen auch in einem anderen EWR-Mitgliedstaat vorliegende Ausschlussgründe berücksichtigt werden können.

Schliesslich soll auch der grenzüberschreitende Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung erweitert werden. So sollen bestimmte Informationen über Zweigniederlassungen von Hauptniederlassungen in einem anderen EWR-Mitgliedstaat und umgekehrt zwischen den betroffenen Handelsregistern automatisch ausgetauscht werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 6. Dezember 2022.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
Tel. +423 236 60 08

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