Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes und des E-Government-Gesetzes verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 6. September 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes sowie des E-Government-Gesetzes verabschiedet.
Mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage setzt die Regierung eine Massnahme aus dem Regierungsprogramm 2021-2025, wonach das Staatspersonalgesetz zu überprüfen und, wo nötig, anzupassen ist, um. Das Land Liechtenstein verfügt bereits heute über eine leistungsfähige und kompetente Landesverwaltung. Die Veränderungen der Arbeitswelt, insbesondere die Digitalisierung sowie neue Arbeitsformen wie Remote-Work, stellen aber auch das Land Liechtenstein als Arbeitgeber vor Herausforderungen. Um weiterhin als Arbeitgeber ein attraktives und zeitgemässes Arbeitsumfeld zu bieten, soll das Staatspersonalgesetz punktuell ergänzt bzw. angepasst und konkretisiert werden.
In das Staatspersonalgesetz soll eine neue Bestimmung für ortsunabhängiges Arbeiten aufgenommen werden. Damit soll dem Bedürfnis nach neuen und flexibleren Arbeitsformen nachgekommen werden, dies naturgemäss unter Beachtung der den Staatsangestellten obliegenden Rechte und Pflichten. Zudem sollen mit der Vorlage detaillierte Vorgaben für die Führung der Personalakten eingeführt werden, welche der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsabläufe gerecht werden. Mit der Anpassung der Bestimmung über die Ausschreibungsvoraussetzungen sollen die Laufbahnperspektiven erweitert werden.
Daneben soll in verschiedenen weiteren Bereichen punktuelle Anpassungen vorgenommen werden. Dies betrifft unter anderem den Geltungsbereich des Gesetzes, den Diensteid, die Probezeit, die Ausübung öffentlicher Ämter durch Staatsangestellte sowie die neu aufgenommene Amtshilferegelung. Ein wesentlicher Punkt sind die neuen Regelungen zur Freistellung nach einer Kündigung. Durch die Anpassung des E-Government-Gesetzes soll die Bürgerfreundlichkeit sowie die Erreichbarkeit der Behörden verbessert werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. November 2022.
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