Universitätsratspräsident Klaus Tschütscher stellt Amt zur Verfügung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat am Freitag Morgen, 2. Dezember vor der Landtagssitzung ein Schreiben des amtierenden Präsidenten des Universitätsrates Klaus Tschütscher der Universität Liechtenstein erhalten. Darin informiert er die Regierung, dass er sein Amt zur Verfügung stellt und die Regierung ersucht, unverzüglich die Suche einer Nachfolge für das Amt als Präsident des Universitätsrates einzuleiten, damit so rasch als möglich eine geordnete Übergabe stattfinden kann, spätestens bis Ende April 2023. Die Regierung wird diesem Ansuchen nachkommen und den Nachfolgeprozess umgehend einleiten. Bis zur geordneten Übergabe wird Klaus Tschütscher weiterhin sein Amt im Gesamtinteresse der Universität ausüben, insbesondere auch die Interessen der Universität im bekannten gerichtlichen Verfahren wahrnehmen, damit dem Gericht der vollständige Sachverhalt dargelegt wird.
In seinem Brief an die Regierung begründet Klaus Tschütscher seinen Schritt unter anderem damit, dass aufgrund von unvollständigen Sachverhalten, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht werden würden, Schlussfolgerungen gezogen werden, die zu persönlichkeitsverletzenden und kreditschädigenden Vorverurteilungen führen. Die bereits stattgefundene und angekündigte Landtagsdebatte stellten gemäss seinen Aussagen einen unzulässigen Eingriff in die vom Gesetzgeber selbst geschaffene Governance dar. Es ist aus Sicht des Universitätsratspräsidenten bedauernswert, dass der Universität und deren Verantwortlichen nach dem Gebot der Rechtsgleichheit, dem Recht auf Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes und der Verfahrensfairness nicht einmal die Gelegenheit gegeben werde, vor Gericht ihre Aussagen zu machen, ohne dass eine öffentliche Debatte in der bereits vorgenommenen und angekündigten Form stattfindet. Dass der Universität die erwähnten Verfahrensgarantien nicht gewährt würden, dürfe nicht unwidersprochen bleiben. Aufgrund dieser geschaffenen Situation sei es für ihn nicht mehr zumutbar und möglich, die gesetzlichen Pflichten wahrzunehmen und die strategische Führung und Aufsicht als Präsident und Mitglied des Universitätsrates auszuüben.
Die Regierung möchte sich an dieser Stelle beim gesamten Universitätsrat für sein grosses Wirken bedanken. Das Organ und seine Mitglieder haben gemeinsam massgeblich dazu beigetragen, dass sich die einzige staatliche Hochschule in den vergangenen Jahren weiter professionalisiert hat. Mit dem Transformationsprozess hat die strategische Führungsebene Führungsverantwortung übernommen und damit die Weichen für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung gestellt. Die Qualität der Lehre und Forschung wird laufend von externen Experten bestätigt, die Akkreditierungen sind Beispiel für die geleistete Arbeit der Universität.
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