Verordnungsabänderungen im Zusammenhang mit der Totalrevision des Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetzes sowie der Abänderung weiterer Gesetze
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. Februar 2023, die Abänderung der Gewerbeverordnung, der Bauwesen-Berufe-Verordnung, der Gesundheitsverordnung, der Ärzteverordnung, der Tierärzteverordnung, der Treuhänderprüfungsverordnung sowie der Verordnung über die Eignungsprüfung von Patentanwälten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum beschlossen.
Hintergrund der gegenständlichen Verordnungsänderungen ist die Totalrevision des Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetzes sowie die weiteren entsprechenden Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, welche vom Landtag an seiner Sitzung vom Dezember 2022 verabschiedet wurden.
Im Rahmen der Verordnungsänderungen werden Begrifflichkeiten und Verweise angepasst und aktualisiert sowie die substantiellen Änderungen, welche die Richtlinie 2013/55/EU mit sich brachte, umgesetzt.
Die Verordnungsänderungen treten am 1. März 2023, gleichzeitig mit dem neuen Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz und den weiteren damit in Zusammenhang stehenden Gesetzesänderungen, in Kraft.
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