Neue Vorschriften für Schwermetallgehalt in Düngemitteln
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. April 2023 eine Abänderung der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben (LBAV) erlassen. Neu wird in der LBAV festgeschrieben, dass in der Landwirtschaft verwendete Düngemittel die Grenzwerte für Schadstoffe (inkl. Schwermetalle) einhalten müssen, die in der Schweizerischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung festgelegt sind.
Hintergrund ist, dass der wiederholte Einsatz von Phosphatdüngern zu einer kontinuierlichen Anreicherung der landwirtschaftlichen Böden mit Schwermetallen führen kann, die aufgrund ihrer Toxizität, ihrer Persistenz in der Umwelt und ihrer bioakkumulativen Eigenschaften bekannte Umweltschadstoffe sind. Diese Anreicherung soll durch die Sicherstellung der Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte möglichst gering gehalten werden.
Die Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
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