Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Juni 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes (EMIR-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Am 22. Januar 2021 hat der Europäische Gesetzgeber die Verordnung (EU) 2021/23 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2015/2365 sowie der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 erlassen.
Zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) sind Schlüsselkomponenten der globalen Finanzmärkte. Sie treten bei Transaktionen mit verschiedenen Finanzinstrumenten zwischen die Teilnehmer und fungieren dabei für jeden Verkäufer als Käufer bzw. für jeden Käufer als Verkäufer und spielen folglich eine wichtige Rolle bei der Verarbeitung von Finanztransaktionen und der Steuerung von Expositionen gegenüber verschiedenen Risiken, mit denen diese Transaktionen behaftet sind. Mit der Verordnung (EU) 2021/23 soll sichergestellt werden, dass CCPs über eine ausreichende Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit verfügen, damit eine reibungslose und rasche Verlustabsorption und Rekapitalisierung mit geringstmöglichen Auswirkungen auf die Finanzstabilität gewährleistet ist, während gleichzeitig angestrebt wird, Auswirkungen auf die Steuerzahler zu vermeiden.
Die Verordnung wird nach ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen in Liechtenstein unmittelbar anwendbar. Einige Bestimmungen der Verordnung bedürfen jedoch einer Durchführung im nationalen Recht. Zur Durchführung dieser Bestimmungen soll das EMIR-DG entsprechend abgeändert werden. Darüber hinaus sind Anpassungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG), des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) sowie des Übernahmegesetzes (ÜbG) erforderlich.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 27. September 2023.
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