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Fürstentum Liechtenstein

Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung des Finanzmarktstabilisierungs-Anstalts-Gesetzes (FSAG)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzmarkstabilisierungs-Anstalts-Gesetzes (FSAG) verabschiedet.

Das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (SAG) sieht vor, dass neben der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde, die Anstalt zur Finanzierung finanzmarkstabilisierender Massnahmen (AFFM) die Anwendung der Abwicklungsinstrumente sicherstellt.

Der Verwaltungsrat dieser Anstalt (AFFM) besteht gemäss der gesetzlichen Regelung aus vier Mitgliedern, welche sich aus zwei Vertretern der FMA sowie den Leitern der Landeskasse (LK) und der Stabsstelle Finanzen (SF) zusammensetzt. Da die Regierung Ende Mai 2023 die Zusammenlegung der beiden Stellen (LK und SF) beschlossen hat, wird nun eine Abänderung des Finanzmarkstabilisierungs-Anstalts-Gesetzes (FSAG) betreffend die Zusammensetzung des Verwaltungsrates für die AFFM notwendig. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen die Bestimmung zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates der AFFM dahingehend offener zu formulieren, in dem anstelle der Leiter der Landeskasse und der Stabsstelle Finanzen die Regierung zwei Vertreter der Landesverwaltung zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sowie eine dieser beiden Personen als Präsident einsetzen kann.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 6447
simon.biedermann@regierung.li

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