Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des E-Geldgesetzes (EGG) sowie die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG)
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des E-Geldgesetzes (EGG) sowie die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) verabschiedet.
Die Anpassungen dienen der Umsetzung und Durchführung von EWR-Recht, insbesondere der Verordnung (EU) 2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2021 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union, sowie der Angleichung des Finanzmarktaufsichtsrechts hinsichtlich grundlegender Regelungen und Begrifflichkeiten.
Die wesentlichen Aspekte dieser Anpassungen betreffen die Vereinheitlichung der Anforderungen in Bezug auf die Bewilligungsvoraussetzungen, die Stärkung der prudenziellen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) durch Genehmigungs- und Meldepflichten sowie die Erweiterung der Befugnisse der FMA.
Zudem gibt es im Rahmen der Neukonzeption des Rechtsrahmens für die Aufsicht über Banken und Wertpapierfirmen Anpassungsbedarf des EGG und ZDG. Diese Überarbeitungen umfassen Verweisanpassungen und eine Vereinheitlichung der Finanzmarktaufsichtsgesetze hinsichtlich Begrifflichkeiten und Struktur.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassung endet am 6. September 2023.
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Ministerium für Präsidiales und Finanzen
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