Krieg in der Ukraine: Liechtenstein weitet Finanz-, Waren und Handelssanktionen gegenüber Russland aus
Vaduz (ots)
Die Regierung hat am Dienstag, 22. August 2023 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die noch ausstehenden Teile der zusätzlichen Sanktionen gegenüber Russland, die von der EU am 23. Juni 2023 beschlossenen wurden, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 23. Juni 2023 beschlossen, ein elftes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Mit dem neuen Paket schärft die EU die bestehenden Sanktionen und stärkt seine Bemühungen zur Bekämpfung und Verhinderung der Umgehung von EU-Sanktionen in und durch Drittstaaten.
Mit dem autonomen Nachvollzug der verbleibenden Bestimmungen des elften EU-Sanktionspakets vom 23. Juni 2023 übernimmt Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen, die sich gegen die russische Wirtschaft richten. Zur Vermeidung der Umgehung von EU-Sanktionen wurden 87 weitere Organisationen in die Liste der Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen, in den Sanktionsrahmen aufgenommen. Im Bereich der Waren- und Handelssanktionen wurden bestehende Durch- und Ausfuhrbeschränkungen für verschiedene Güter (z.B. im Bereich Luftfahrt, Luxusgüter, Maschinenbauteile, etc.) und Ausrüstung, die für die Herstellung solcher Güter benötigt werden, erweitert; die Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse, die in einem Drittland verarbeitet werden, verschärft und spezifische Ausnahmen vom bestehenden Ausfuhrverbot eingeführt, um die Instandhaltung der Pipeline des Kaspischen Pipeline-Konsortiums, mit dem kasachisches Öl durch Russland in die EU befördert wird, zu ermöglichen. In Bezug auf Ölimporte wurde die Preisobergrenze für Öl aus Sachalin für Japan bis zum 31. März 2024 ausgesetzt.
Im Bereich des Immaterialgüterrechts wurde ein Verbot des Verkaufs, der Übertragung und der Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums und Geschäftsgeheimnissen in Verbindung mit sanktionierten Gütern eingeführt, um zu verhindern, dass diese Güter ausserhalb der EU hergestellt werden. Im Dienstleistungsbereich wurde ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen im Bereich der IT-Branche eingeführt sowie gewisse Ausnahmen zur Erbringung von Dienstleistungen, welche im Zusammenhang mit der Beendigung von Geschäftsverhältnissen mit Russland stehen, verlängert.
Bereits am 24. Juli und am 1. August 2023 hatte die Regierung die von der EU am 20. bzw. 27. Juli beschlossene Aufnahme von insgesamt 12 Personen und fünf Organisationen in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen in die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Am 8. August 2023 hat die Regierung zudem eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Im Rahmen der Anpassungen wurden 38 Personen und drei Organisationen in den Sanktionsrahmen aufgenommen.
Die Regierung bekräftigt mit dem autonomen Nachvollzug der EU-Sanktionen erneut, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.
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