Neue Flüchtlingsunterkunft wird eröffnet
Vaduz (ots)
Mitte Januar 2023 hat die Regierung beschlossen, eine Gewerbehalle in Triesen zur Unterbringung von Geflüchteten anzumieten und umzubauen. Nach rund sechs Monaten Projekt- und Umbauzeit kann die Unterkunft nun bezogen werden. Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni und Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter besichtigten am Freitag, 1. September zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der involvierten Amtsstellen und der Flüchtlingshilfe Liechtenstein (FHL) sowie im Beisein von Medienvertreterinnen und Medienvertretern die neue Unterkunft.
Bis zu 80 Personen können ab Anfang September in der umgebauten Gewerbehalle in Triesen wohnen. Im Wohn- und Aufenthaltstrakt befinden sich Mehrbettzimmer für durchschnittlich vier Personen sowie Aufenthalts- und Lernräumlichkeiten. Damit dies möglich ist, wurden im Wohntrakt zusätzliche Dusch- und WC-Anlagen mittels einer speziell angefertigten Holzbaukonstruktion errichtet. Im Nebengebäude finden sich die Küche und ein Speisesaal für die Bewohnerinnen und Bewohner. An der Umsetzung waren in den letzten Monaten rund 20 Liechtensteiner Unternehmen beschäftigt. Die Regierungsrätinnen betonten im Rahmen der Besichtigung, dass die Schaffung des notwendigen Wohnraums dank der guten Zusammenarbeit der involvierten Behörden, der FHL und Handwerksbetriebe erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Wohnraum bleibt Thema
Auch ein Jahr nach dem Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine halten die Migrationsströme nach Europa an. Seit dem Beginn des Kriegs wurden in Liechtenstein bis jetzt über 700 Schutzgesuche von Menschen aus der Ukraine gestellt. Derzeit halten sich rund 530 ukrainische Schutzbedürftige in Liechtenstein auf und die FHL betreut insgesamt rund 600 Menschen. Dies sind mehr als acht Mal so viele betreute Menschen wie in den Jahren vor dem Ukraine-Krieg.
Auf den Herbst hin ist mit einer Stabilisierung der Gesuchszahlen auf einem weiterhin sehr hohen Niveau von 25 bis 50 Asyl- und Schutzgesuchen pro Monat zu rechnen. Aus diesem Grund prüfen die zuständigen Stellen bereits jetzt, ob weitere Schritte, wie die erneute Anmietung von privatem Wohnraum, eingeleitet werden müssen.
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