Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend die Revision des AIA-Gesetzes, des FATCA-Gesetzes und des CbC-Gesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Oktober 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Revision des AIA-Gesetzes, des FATCA-Gesetzes und des CbC-Gesetzes genehmigt.
Um die effektive Umsetzung sicherstellen zu können, hat der Gesetzgeber mit der Revision des AIA-Gesetzes, des FATCA-Gesetzes und des CbC-Gesetzes im Jahr 2020 die jeweiligen Regelungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Widerhandlungen auf sämtliche Rechtsträger ausgeweitet. Durch die gegenständliche Vorlage erfolgt eine Klarstellung, dass Trusts ungeachtet davon, ob sie über Rechtspersönlichkeit verfügen, unmittelbar für Widerhandlungen zur Verantwortung gezogen werden können.
Da sich in der Vernehmlassung keinerlei strittige Punkte ergeben haben, es sich hier lediglich um eine Klarstellung handelt und ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen spätestens am 1. Januar 2024 angestrebt wird, beantragt die Regierung, die gegenständliche Vorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
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