Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. Oktober 2023 den Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Der Landtag wird die Vorlage voraussichtlich im November behandeln.
Bislang unterlagen Wertpapierfirmen im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) demselben EWR-Aufsichtsregime wie Kreditinstitute, nämlich der Richtlinie 2013/36/EU (CRD) und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der darin allfällig anwendbaren Ausnahmeregelungen. Die vorgenannten Vorschriften beziehen sich überwiegend auf allgemeine Risiken, mit denen Kreditinstitute konfrontiert sind.
Mit dem Erlass der Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD) und der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) wurde ein eigenständiger europäischer Rechtsrahmen für die Beaufsichtigung von MiFID II Wertpapierfirmen, folglich auch für Vermögensverwaltungsgesellschaften, geschaffen, mit dem die von Wertpapierfirmen eingegangenen und von ihnen ausgehenden Risiken besser erfasst werden können und der auch dem Proportionalitätsgrundsatz wesentlich stärker Rechnung trägt.
Die IFD normiert das Anfangskapital, die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und dafür geeignete Aufsichtsbefugnisse und -instrumente sowie Veröffentlichungspflichten, während die IFR Aufsichtsanforderungen unter anderem in Bezug auf Eigenmittel und Liquidität sowie damit in Zusammenhang stehende Berichts- sowie Offenlegungspflichten verankert.
Neben der IFD-Umsetzung werden im Zuge der Gesetzesvorlage auch andere erforderliche Anpassungen vorgenommen, deren Notwendigkeit sich überwiegend aus der Aufsichtspraxis ergeben hat.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
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