Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. November 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Mit dem Erlass sollen verschiedene Anpassungen am FMAG vorgenommen und damit Defizite im Instrumentarium der FMA adressiert werden, die sich aus der Aufsichtspraxis und jüngerer Rechtsprechung ergeben. Dies soll eine effektive Aufsicht ermöglichen und damit einhergehend die Glaubwürdigkeit der FMA als gleichwertige Aufsichtsbehörde im europäischen und globalen Kontext sichern.
Entsprechend sieht der Erlass zum einen die Schaffung einer separaten gesetzlichen Grundlage für Warnmeldungen der FMA vor. Zum anderen sollen durch die Ergänzung einer Berufsverbotsbestimmung im FMAG bestehende spezialgesetzliche Berufsverbote harmonisiert und die umfassende Abdeckung aller Tätigkeitsbereiche der FMA gewährleistet werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, der FMA eine Beschwerdebefugnis gegen Entscheidungen der FMA-Beschwerdekommission sowie Parteistellung im Verfahren vor der FMA und dem Verwaltungsgerichtshof einzuräumen.
Daneben dient die Vorlage auch der Umsetzung EWR-rechtlicher Verpflichtungen im Bereich der Wertpapieramtshilfe und enthält Anpassungen zu den Bestimmungen betreffend die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere die Ausweitung der Mitteilungspflicht der Staatsanwalt an die FMA auf Strafverfahren, in welchen von der FMA Beaufsichtigte oder bei diesen in leitender Funktion tätige Personen Verdächtige sind.
Gleichzeitig wird die Vorlage dazu genutzt, analog zu bereits in anderen Finanzmarktaufsichtsgesetzen vorgesehenen Bestimmungen, in diversen Gesetzen des Versicherungsbereichs sowie im Finanzkonglomeratsgesetz Regelungen zur Strafbarkeit von juristischen Personen zu ergänzen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Ver-nehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 23. Februar 2024.
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