Vernehmlassung betreffend die Verordnungen zur Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge
Vaduz (ots)
Die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV) beantragten am 13. Dezember 2023 bei der Regierung die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarungen für die 15 folgenden Branchen: Das Autogewerbe, das Baumeister- und Pflästerergewerbe, das Detailhandelsgewerbe, das Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbe, das Gärtner- und Floristengewerbe, das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Gipser-, Maler- und Gerüstbaugewerbe, das Haustechnik- und Spenglergewerbe, das Informatikgewerbe, das Metallgewerbe, das Schreinergewerbe, das Raumausstatter- und Bodenlegergewerbe, das Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe sowie für den Personalverleih. In diesen Lohn- und Protokollvereinbarungen werden insbesondere die Mindestlöhne für verschiedene Kategorien von Arbeitnehmenden bestimmt.
Zugleich wurde die Verlängerung von drei bestehenden Gesamtarbeitsverträgen beantragt. Für das Baumeister- und Pflästerergewerbe, das Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbe, das Gärtner- und Floristengewerbe, das Haustechnik- und Spenglergewerbe, das Schreinergewerbe, das Raumausstatter- und Bodenlegergewerbe, sowie für das Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe wurden neue Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen und deren Allgemeinverbindlicherklärung beantragt.
Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärungen vorliegen, werden mit Datum vom Donnerstag, den 1. Februar 2024, die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kundgemacht. Stellungnahmen sind schriftlich und begründet bis Donnerstag, den 15. Februar 2024, an das Amt für Volkswirtschaft, Postfach 684, 9490 Vaduz zu richten. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
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