Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetz (CSG)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetz (CSG) verabschiedet. Mit der gegenständlichen Totalrevision soll insbesondere die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Massnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie) ins liechtensteinische Recht umgesetzt werden.

Die NIS-2-Richtlinie modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich ständig verändernden Bedrohungslandschaft für Cybersicherheit Schritt zu halten.

Wie bereits in der Richtlinie (EU) 2016/1148 (sogenannte NIS-Richtlinie) vorgesehen, regelt die Richtlinie (EU) 2022/2555 vor allem die Pflicht für alle EWR-Mitgliedstaaten, nationale Cybersicherheitsstrategien zu verabschieden, zuständige nationale Behörden und zentrale Anlaufstellen für Cybersicherheit sowie Computer-Notfallteams (CSIRTs) zu benennen oder einzurichten. Neu hinzu kommt die Pflicht zur Benennung und Einrichtung einer Behörde für das Cyberkrisenmanagement. Ebenso werden neue Begrifflichkeiten in Bezug auf das Cybersicherheitsrisikomanagement (Sicherheitsanforderungen) sowie der Berichtspflichten (Meldung von Sicherheitsvorfällen) eingeführt. Wesentlich ist auch die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Sektoren und Teilsektoren, wodurch die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, der zuständigen Behörden und des EWR insgesamt weiter verbessert werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 26. April 2024.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
Simon.Biedermann@regierung.li

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 07.02.2024 – 15:11

    Sirenentest 2024: Sirenen erfolgreich getestet

    Vaduz (ots) - Am Mittwoch, 7. Februar 2024 ist in Liechtenstein und in der gesamten Schweiz der jährliche Sirenentest durchgeführt worden. Alle Sirenen des Landes funktionieren einwandfrei. Die Alarmierung der Bevölkerung ist sichergestellt. In Liechtenstein und in der Schweiz gibt es zum Schutz der Bevölkerung rund 5'000 statio­näre Sirenen für den Allgemeinen Alarm. Alle stationären Sirenen sind an das ...

  • 07.02.2024 – 14:56

    Vernehmlassung zur Abänderung des CO2-Gesetzes gestartet

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 den Vernehmlassungsbericht über die Abänderung des CO2-Gesetzes genehmigt. Der Entwurf stützt sich auf den geltenden Stand der entsprechenden Gesetzesrevision in der Schweiz, welche noch nicht abgeschlossen ist. Damit die entsprechende Gesetzesänderung gleichzeitig wie in der Schweiz, am 1. Januar 2025, in Kraft treten kann, ist das ...

  • 07.02.2024 – 11:00

    Werkleitungsausbau und Strassenerneuerung in der Herrengasse in Vaduz

    Vaduz (ots) - Im Rahmen des Ausbaus des Fernwärme- und Fernkältenetzes in der Gemeinde Vaduz werden im Jahr 2024 durch Liechtenstein Wärme die dafür benötigten Leitungen in der Herrengasse erstellt. Um Synergien zu nutzen, werden die Gemeinde Vaduz und die Liechtensteinischen Kraftwerke ihre Leitungen in diesem Zusammenhang ebenfalls erneuern. Gleichzeitig wird ...