Regierung verabschiedet Abschussplanverordnung für das Jagdjahr 2024/2025
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. April 2024 die Verordnung über den Abschussplan für das Jagdjahr 2024/2025 verabschiedet.
Die neuen Abschussvorgaben bleiben auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Die damit angestrebte Schalenwildregulierung soll einen Beitrag zur Verbesserung der in weiten Teilen des Landes unverändert kritischen Waldverjüngungssituation leisten. Die Sanierung empfindlicher Schutzwaldbereiche sowie die Anpassung der Wälder an das sich verändernde Klima werden durch ungenügende Waldverjüngung erheblich erschwert oder teilweise sogar verunmöglicht.
-Die Bejagungszielsetzungen der drei Hauptwildarten werden folgendermassen geregelt:
-Beim Rehwild soll mit einem erneuten Abschuss von landesweit 280 Tieren der Bestand nicht anwachsen.
-Beim Rotwild richtet sich der Fokus für die Bestandsregulierung wie im letzten Jahr auf die weiblichen Tiere und Kälber (Kahlwild). Mit der erneuten Abschussvorgabe von 179 Stück Kahlwild hält die Regierung am Ziel der Bestandsreduktion fest.
-Beim Gamswild ist das Ziel der Abschussplanung analog zu den Vorjahren eine Entlastung der schutzwaldreichen Gebiete. Hier erfolgt ein entsprechend verstärkter Abschuss. Ausserhalb dieser Flächen soll höchstens der Zuwachs abgeschöpft werden. Der Gesamtmindestabschuss beim Gamswild wird entsprechend auf 139 Stück festgelegt.
Wie im Vorjahr wird die staatliche Wildhut zusammen mit den Jagdgemeinschaften koordinierte Reduktionsjagden planen und deren Durchführung im Frühjahr und Herbst aktiv unterstützen.
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