Treffen der nationalen Koordinierungsstellen unter der Istanbul-Konvention in Liechtenstein
Vaduz (ots)
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist europaweit das erste bindende Rechtsinstrument zum umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie häuslicher Gewalt. Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, eine nationale Koordinierungsstelle für die Implementierung der Konvention aufzusetzen. Im Rahmen des liechtensteinischen Europaratsvorsitzes fand daher das zweite Treffen dieser Koordinierungsstellen am 29. April 2024 in Liechtenstein statt.
Liechtenstein ist seit 2021 Vertragsstaat der Istanbul-Konvention und misst dem Schutz der Frauenrechte und der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen hohe Bedeutung zu. Am 29. April fand in Schaan das zweite Treffen der Koordinierungsstellen unter der Istanbul-Konvention statt, an dem nahezu alle Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsparteien der Konvention teilnahmen. Die Istanbul-Konvention ist als internationaler Goldstandard im Hinblick auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu qualifizieren und zählt deshalb auch zu den Prioritäten des liechtensteinischen Europaratsvorsitzes.
Austausch von "best practices"
Beim Treffen wurde die Bedeutung der nationalen Koordinierungsstellen für Massnahmen gegen Gewalt gegen Frauen erörtert und dabei die entscheidende Rolle hervorgehoben, die sie bei der Ausarbeitung wirksamer Massnahmen spielen. Die Erfahrungen der Vertragsparteien der Istanbul-Konvention, die ausgetauscht wurden, boten wertvolle Inputs für effektive Strategien bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf nationaler Ebene.
Am Ende des Treffens in Schaan wurde die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Austauschs und der Zusammenarbeit sowie kollektiver Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher als eine wichtige Botschaft im Vorfeld des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention festgehalten.
Aktuelle Überprüfungsrunde Liechtensteins durch die zuständige Expertengruppe
Losgelöst vom gegenständlichen Expertentreffen läuft derzeit eine Überprüfung des Umsetzungsstandes der Konvention in Liechtenstein. Bisherige Berichte und Stellungnahmen in diesem Zusammenhang sind auf der Website des Amts für Auswärtige Angelegenheiten abrufbar ( www.aaa.llv.li).
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