Bericht und Antrag zum neuen EWR-Finanzierungsmechanismus
Vaduz (ots)
Mit dem EWR-Finanzierungsmechanismus wird das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gefördert. Nachdem die Verhandlungen über den neuen Mechanismus 2021-2028 Ende vergangenen Jahres abgeschlossen werden konnten, hat die Regierung nun den Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet.
Mit der EWR- Mitgliedschaft hat sich Liechtenstein zusammen mit den EWR/EFTA-Partnern Norwegen und Island dazu verpflichtet, über den EWR-Finanzierungsmechanismus die wirtschaftlich schwächeren EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen und damit die Ungleichheiten innerhalb des EWR zu reduzieren. Dieser Mechanismus soll - ähnlich wie die Kohäsionsgelder in der EU selbst - die Wettbewerbsfähigkeit dieser Staaten stärken, womit mittelfristig neue Absatzmärkte für liechtensteinische Unternehmen erschlossen werden können. Der Erfolg des EU-Binnenmarktes hängt von der erfolgreichen Entwicklung und Teilnahme aller seiner Mitgliedstaaten ab. Mit dem EWR-Finanzierungsmechanismus sollen zudem die bilateralen Beziehungen mit den Empfängerstaaten gestärkt werden. Zu diesem Zweck werden Liechtenstein spezifische Mittel für bilaterale Projekte zur Verfügung gestellt.
Der Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2021-2028 ist der sechste seit Inkrafttreten des EWR-Abkommens. Die Verhandlungen über den neuen Mechanismus begannen mit erheblicher Verspätung im Juni 2022. Sie konnten am 30. November 2023 abgeschlossen werden. Das Übereinkommen über den EWR-Finanzierungsmechanismus 2021-2028 enthält die Verpflichtung der drei EWR/EFTA-Staaten, während der Periode vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2028 einen Beitrag in der Höhe von EUR 1'805 Mio. zur Verfügung zu stellen. Dieser Beitrag beinhaltet EUR 100 Mio., die speziell für Projekte mit Ukrainebezug vorgesehen sind.
Die Kostenaufteilung zwischen Liechtenstein, Island und Norwegen basiert auf dem Verhältnis der Bruttoinlandprodukte (BIP) der EWR/EFTA-Staaten zueinander. Da die konkrete Höhe des liechtensteinischen Anteils von der künftigen Entwicklung des BIP in den drei EFTA/EWR-Staaten abhängt, kann die Höhe des Anteils Liechtensteins im Voraus nicht genau bestimmt werden. Gestützt auf die jüngsten Zahlen wird beim Landtag ein Verpflichtungskredit von EUR 26.9 Mio. beantragt, wobei eine Indexierung des Kredits entsprechend der effektiven BIP-Entwicklung vorgeschlagen wird.
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