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Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Medienförderungsverordnung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. Februar 2025 die neu gefasste Medienförderungsverordnung (MFV) genehmigt.

Die neuen Bestimmungen regeln insbesondere das Nähere zur Anschubfinanzierung, zum Begriff des Medienmitarbeitenden sowie zum Kriterium der Hauptberuflichkeit. Infolge des angepassten Medienförderungsgesetzes, welches der Landtag am 5. Dezember 2024 verabschiedet hat, war auch eine Abänderung der Medienförderungsverordnung erforderlich.

Ein komplettes Kapitel in der Verordnung widmet sich dem neuen Förderinstrument der Anschubfinanzierung und konkretisiert dieses vor allem in Bezug auf die Antragsvoraussetzungen und das Verfahren. Das Instrument der Anschubfinanzierung soll junge Medienunternehmen auf ihrem Weg zur Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt von Medienförderungsbeiträgen unterstützen. Das Antragsformular für die Anschubfinanzierung ist auf dem Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung www.llv.li ab dem 1. März 2025 verfügbar.

Im Sinne der Qualität eines Mediums wird der Begriff des Medienmitarbeitenden in Zusammenhang mit der Medienförderungsberechtigung erweitert. Neben jenen Mitarbeitenden, die in der Redaktion überwiegend journalistisch-redaktionell tätig sind, gelten künftig auch Lektoren und Grafiker, die diese Leistungen unterstützen, als Medienmitarbeitende. Ebenfalls aus Qualitätsgründen müssen für den Erhalt einer Medienförderung künftig mindestens zwei hauptberufliche Medienmitarbeitende in einer Festanstellung oder in freier Mitarbeit für die inhaltliche Gestaltung eines Mediums besorgt sein. Als hauptberuflich gilt ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 50 Prozent.

Die angepasste Verordnung tritt zusammen mit dem revidierten Medienförderungsgesetz am 1. März 2025 in Kraft.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Linn Berger, Mitarbeiterin der Regierung
T +423 236 60 42
linn.berger@regierung.li

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