Abänderung der Verordnung über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankenverordnung; BankV)
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 11. März 2025 die Abänderung der Verordnung über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankenverordnung; BankV) zur Anpassung an die Verordnung (EU) 2024/1623 (CRR III) genehmigt.
Die Verordnung (EU) 2024/1623 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) wurde durch Beschluss des EWR-Ausschusses am 6. Dezember 2024 in das EWR Abkommen übernommen.
Liechtenstein ist zur Übernahme dieser Verordnung aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft verpflichtet.
Eine Umsetzung der genannten Verordnung in nationales Recht ist nicht erforderlich, da diese mit Inkrafttreten des entsprechenden Beschlusses des gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme in das EWR-Abkommen in Liechtenstein unmittelbar gilt. Im nationalen Recht sind einzig Anpassungen in der Verordnung über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Banken, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften (Bankenverordnung; BankV) erforderlich geworden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
Simon.Biedermann@regierung.li