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Bundesamt für Landwirtschaft

Internationale Nahrungsmittelhilfe und Marktentlastungsmassnahmen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung
beschlossen, weitere 8,5 Millionen Franken für den Ankauf von
Schweizer Rindfleisch für die internationale Nahrungsmittelhilfe und
für die Einlagerung von Kalbfleisch einzusetzen. Im November 2000
verschlechterte sich die Situation auf dem Schweizer Rindfleischmarkt
infolge der in den umliegenden Ländern entstandenen BSE-Problematik
deutlich. Der Vertrauensschwund bei den Konsumentinnen und
Konsumenten führte zu einem Rückgang des Rindfleischabsatzes um bis
zu 20 Prozent. In der Folge fielen die Produzentenpreise um rund 30
Prozent. Mit ordentlichen Mitteln des Fleischfonds sind seither mehr
als 1600 Tonnen Rindfleisch vorübergehend aus dem Markt genommen und
eingelagert worden Ausfuhren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe werden
als ausserordentliche Massnahme zur Entlastung des Marktes getätigt.
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) hatte im
Januar 2001 ein Gesuch von Nordkorea um Nahrungsmittelhilfe erhalten.
Der Bundesrat beschloss deshalb am 14. Februar 2001 einen ersten
Ankauf von Rindfleisch. Im Auftrag des Bundes kaufte die Proviande
bis Ende März 712 Tonnen aus frischen Schlachtungen an und stellte
sie der DEZA zur Verfügung. Während dieser Aktion erholten sich die
Schlachtmunipreise auf Fr. 7.30/kg Schlachtgewicht. Seit Ostern sind
sie nun erneut auf Fr. 6.60 gefallen.
Aufgrund des für die Jahreszeit üblichen grossen Angebotes sind
auch die Produzentenpreise für Schlachtkälber unter starken Druck
geraten.
Die mit dem heutigen Bundesratsbeschluss zur Verfügung gestellten
8,5 Mio. Fr. dienen einem weiteren Ankauf von mindestens 700 Tonnen
Schweizer Rindfleisch - vorwiegend von Banktieren - aus frischen
Schlachtungen für die internationale Nahrungsmittelhilfe. Die
verbleibenden Mittel können zur Finanzierung der Einlagerung von
Kalbfleisch gemäss den Bestimmungen der Schlachtviehverordnung
herangezogen werden.
Für die Finanzierung der beschlossenen Massnahmen muss der Bund
keine zusätzlichen Mittel aufwenden, weil der entsprechende Betrag
bei vorgesehenen Ausgaben für die Marktstützung des laufenden Jahres
vollständig gesperrt wird.

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft, Niklaus Neuenschwander,
Tel. +41 31 322 25 29

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