FAO-Konferenz: Erfolg für nachhaltige Landwirtschaft
Bern (ots)
Die 31. FAO-Konferenz in Rom hat ein verbindliches Übereinkommen (Treaty) verabschiedet, das den freien Austausch und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft auch in Zukunft sicherstellen soll. Die schweizerische Agrarpolitik erhält damit erstmals auf internationaler Ebene für solche Anliegen in einem eigenständigen Abkommen einen Rechtsrahmen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte für die Verhandlungen die Federführung.
Sieben Jahre haben die Revisionsarbeiten am «International Undertaking on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture» gedauert. Mit der Annahme des Treaty durch die FAO-Konferenz konnten die Arbeiten jetzt abgeschlossen werden. 116 Länder stimmten für das Übereinkommen, die USA und Japan enthielten sich der Stimme. Das BLW hat in der zuständigen FAO-Kommission mit dem Vizepräsidium eine wichtige Rolle gespielt. Dank den finanziellen Beiträgen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des BLW konnten auch ausserordentliche Verhandlungsrunden in der Schweiz durchgeführt werden, die eine Konsensfindung stark förderten.
Für die Länder des Nordens wie auch des Südens ist die Annahme des Treaty ein grosser politischer Erfolg für eine nachhaltige Landwirtschaft mit ihren vielfältigen Aufgaben. Das Übereinkommen verlangt unter anderem von den Parteien, dass diese gerechte Agrarpolitiken entwickeln. Diese sollen vielfältige landwirtschaftliche Betriebssysteme fördern. Diese Bestimmungen werden insbesondere erlauben, die bisher in der Schweiz verfolgte Politik der multifunktionalen Landwirtschaft weiter zu entwickeln.
Das multilaterale Abkommen regelt zudem den freien Zugang für bestimmte, in einer Liste festgehaltene pflanzengenetische Ressourcen, welche für die Ernährung und Landwirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Es schafft die Grundlage dafür, dass die ursprünglichen Inhaber von pflanzengenetischen Ressourcen am Gewinn beteiligt werden, der durch eine kommerzielle Nutzung erzielt wird. Das Treaty anerkennt die traditionellen Leistungen der Bauern hinsichtlich der Erhaltung und Weiterentwicklung von pflanzengenetischen Ressourcen. Die Ausgestaltung dieser Farmers Rights» wurde der nationalen Gesetzgebung überlassen.
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Bundesamt für Landwirtschaft
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Hans-Jörg Lehmann
Stabsstelle Ökologie
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