BLW: Auflage des AOC-Gesuchs für "Cardon épineux genevois"
(ots)Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht das Gesuch um Registrierung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) für Cardon épineux genevois im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Um den Schutz dieser Bezeichnung nachgesucht hat die Association Cynara.
Das Eintragungsgesuch behält die Verwendung der Bezeichnung "Cardon épineux genevois" dem in Genf und gemäss den Anforderungen des Pflichtenhefts produzierten Kardy vor. Kardy ist ein kräftig wachsendes Blattstielgemüse. Nach dem Edikt von Nantes (1685) liessen sich Protestanten in Plainpalais nieder, die sich auf den Gemüseanbau verstanden. Sie züchteten die Kardysorte "Cardon argenté épineux de Plainpalais", die einzige für "Cardon épineux genevois" zugelassene Sorte. Mit der Ursprungsbezeichnung soll der Kardy sowohl als frisches Gemüse in ganzer und geschnittener Form als auch als Konservengemüse geschützt werden.
Der Kardy wird in den Genfer Haushalten traditionsgemäss im Dezember anlässlich der Escalade und der Festtage aufgetischt. Er ist das erste Gemüse, für das ein AOC-Gesuch eingereicht worden ist. Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist ein Name geschützt, darf er nur von Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden. Sie müssen sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche werden öffentlich aufgelegt. Personen mit einem schutzwürdigen Interesse sowie die Kantone können innert drei Monaten Einsprache erheben.
Das Register zählt heute elf Eintragungen: Abricotine (AOC), L'Etivaz (AOC), Rheintaler Ribel (AOC), Bündnerfleisch (GGA), Eau-de- vie de poire du Valais (AOC), Formaggio dalpe ticinese (AOC), Gruyère (AOC), Tête de Moine bzw. Fromage de Bellelay (AOC), Saucisse dAjoie (GGA), Sbrinz (AOC) und Walliser Trockenfleisch (GGA).
Für weitere Auskünfte: Philippe Herminjard, Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft, Tel. 031 324 25 26 Isabelle Pasche, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel. 031 322 25 39
Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst