BLW: Massnahmen gegen die Folgen der Trockenheit
(ots)Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) senkt auf den 1. August 2003 die Grenzabgabe für Heu um 6 auf 5 Franken pro 100 kg. Gleichzeitig werden die Zollansätze für Futtermittel den neuen Importpreisen angepasst. Um die Auswirkungen der Trockenheit zu mildern, hat das BLW zudem nach Absprache mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement Ausnahmeregelungen in den Bereichen Direktzahlungen und Bio-Landbau zugelassen.
Die inländische Heuernte ist in den unteren Lagen qualitativ und quantitativ gut ausgefallen. Die anhaltende Trockenheit führt jedoch in einzelnen Regionen zu Versorgungsengpässen. Die erforderlichen Zukäufe können nur noch bedingt mit Inlandware aus weniger betroffenen Gebieten gedeckt werden. Ergänzungsimporte sind aufgrund der in weiten Teilen Europas herrschenden Trockenheit nur beschränkt möglich. Weil dadurch die Importpreise angestiegen sind und heute über dem Importrichtwert liegen, senkt das BLW die Grenzbelastung für Heu von 11 auf 5 Franken pro 100 kg und passt diejenige anderer Futtermittel den aktuellen Importpreisen an. Ausserdem werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit vorübergehend auch Siloballen und Maishäcksel eingeführt werden können. Die Änderungen der Zollansätze haben aufgrund der erwarteten Mehrimporte wohl keine Reduktion der Zolleinnahmen zur Folge.
Wegen der grossen Trockenheit in den Monaten Juni und Juli hat das BLW den Kantonen erlaubt, Ausnahmen von Bestimmungen im Bereich der Direktzahlungen zuzulassen. So können die Kantone die Beweidung von extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen sowie von Rotationsbrachen erlauben. Auf Sömmerungsbetrieben kann der Normalbesatz in begründeten Fällen über- oder - betreffend Dauer - unterschritten werden. Zudem kann auf den Alpen auch zugekauftes Futter verwendet werden.
Die Futterknappheit als Folge der Trockenheit trifft auch die Bio- Betriebe. Grundsätzlich dürfen diese für Wiederkäuer jährlich nur 10 Prozent konventionelles Raufutter zukaufen. Weil aber Biofutter ebenfalls knapp wird, erlaubt das BLW nach Absprache mit der Produzenten-organisation in den betroffenen Regionen ausnahmsweise einen erhöhten Zukauf von konventionellem Raufutter bis maximal 40 Prozent.
Die Trockenheit kann in Einzelfällen zu ausserordentlichen finanziellen Belastungen für die Bauernbetriebe führen. Das BLW hat deshalb schon vor Wochen beschlossen, das Instrument der Betriebshilfe als zinsloses Darlehen in Härtefällen einzusetzen. Möglich ist auch, die Rückzahlung von bestehenden Darlehen zu sistieren. Die Gesuche um Betriebshilfe müssen an die Kantone gerichtet werden.
Für weitere Auskünfte: Jürg Jordi, Sektion Information, Tel. 031 322 81 28
Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst