BLW: Teilzollkontingent Kartoffelprodukte (Halbfabrikate und Fertigprodukte) für die Einfuhr im Jahre 2004 versteigert
(ots)Das Teilzollkontingent Kartoffelprodukte ist in Frischkartoffeln (Kartoffeläquivalente) definiert. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Einfuhrrechte für Halbfabrikate (1'500 t Kartoffeläquivalente) und Fertigprodukte (2'500 t Kartoffeläquivalente) versteigert. Der durchschnittliche Steigerungspreis betrug bei den Halbfabrikaten Fr. 1.20 je 100 Kilogramm und bei den Fertigprodukten 57 Rappen je Kilogramm. Im Oktober wurden die Rechte für die Einfuhr von Kartoffelprodukten zum Kontingentszollansatz für das Kalenderjahr 2004 zur Versteigerung ausgeschrieben. Alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften, die im schweizerischen Zollgebiet Wohnsitz oder Sitz haben, konnten an der Versteigerung teilnehmen. Die Importeure müssen die ihnen zugeteilten Kartoffeläquivalente nach bestimmten Faktoren in Kartoffelprodukte der einzelnen Zolltarifnummern umrechnen. Bei den Halbfabrikaten sind innerhalb der Einreichungsfrist von 16 Bietern insgesamt 45 Gebote für eine Gesamtmenge von 3'303 Tonnen Kartoffeläquivalente eingegangen. Die Zuteilung erfolgte in abnehmender Reihenfolge, begonnen beim höchsten gebotenen Preis. Das tiefste voll berücksichtigte Gebot betrug 49 Rappen pro 100 Kilogramm netto. Beim Preisniveau von 48 Rappen konnte noch eine proportional gekürzte Menge zugeteilt werden. Bei den Fertigprodukten sind innerhalb der Einreichungsfrist von 29 Bietern insgesamt 99 Gebote für eine Gesamtmenge von 3'834 Tonnen Kartoffeläquivalente eingegangen. Die Zuteilung erfolgte in abnehmender Reihenfolge, begonnen beim höchsten gebotenen Preis. Das tiefste voll berücksichtigte Gebot betrug 47 Rappen pro Kilogramm netto. Beim Preisniveau von 46 Rappen konnte noch eine proportional gekürzte Menge zugeteilt werden. Der Versteigerungserlös zugunsten der Bundeskasse beträgt für das Teilzollkontingent Halbfabrikate 18000 Franken und für das Teilzollkontingent Fertigprodukte 1'423000 Franken. Für weitere Auskünfte: Jean-François Kolly, Sektion Acker- und Futterbau, Tel. 031 323 02 41 Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst