Installation eines ILS für Südanflüge auf dem Flughafen Basel- Mühlhausen: Schweizer Bevölkerung soll sich äussern können
Bern (ots)
Auf dem Flughafen Basel-Mühlhausen ist die Einrichtung eines Instrumentenlandesystems (ILS) für Anflüge auf die Südpiste 34 vorgesehen. Eine Konsultation zu dem Projekt wird Anfang 2005 stattfinden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) strebt einen Einbezug der Schweizer Bevölkerung in das französische Genehmigungsverfahren an.
In der Regel erfolgen Anflüge auf den Flughafen Basel-Mühlhausen von Norden auf die mit einem Instrumentenlandesystem (ILS) ausgerüstete Piste 16. Bei zu starkem Nordwind hingegen müssen die Flugzeuge von Süden auf die Piste 34 landen. Dies geschieht mit einem Kreisanflug nach Sicht. Die für den Flugbetrieb zuständige französische Luftfahrtbehörde (DGAC) will das für einen Flughafen der Grösse Basel-Mühlhausens nicht mehr zeitgemässe Verfahren durch ein ILS ersetzen. Das BAZL unterstützt das Projekt aus Sicherheitsüberlegungen. Das Amt hat den französischen Behörden gegenüber jedoch zwei klare Bedingungen gestellt: Erstens darf das ILS einzig als Ersatz für das Sichtanflugverfahren dienen und zweitens sind die Mitwirkungsrechte der schweizerischen Bevölkerung zu wahren.
Das von Frankreich erstellte Dossier inklusive die flugtechnischen Aspekte und den Bericht über die Umweltauswirkungen befindet sich derzeit beim BAZL in Vorprüfung. Gleichzeitig laufen Gespräche zwischen den Behörden beider Länder, um sicherzustellen, dass das ILS-Anflugverfahren von Süden ebenso wie das bisherige Sichtanflugverfahren nur zum Einsatz kommt, wenn die Windverhältnisse es effektiv erfordern. Mit anderen Worten: Die Einführung des ILS soll nicht zu einer Erhöhung der Südanflüge gegenüber heute führen. Ebenfalls in Diskussion befindet sich gegenwärtig die Frage, wie das rechtliche Verfahren für die Installation des ILS im Detail durchzuführen sein wird. Vertiefte juristische Abklärungen des BAZL und des Bundesamtes für Justiz haben ergeben, dass ein Genehmigungsverfahren in der Schweiz mit Rekursmöglichkeiten bei schweizerischen Gerichten nicht möglich ist. Im Vordergrund steht, dass gemäss dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich über den Flughafen Basel-Mühlhausen aus dem Jahr 1949 die französische Seite für betriebliche Fragen zuständig ist. Deshalb erfolgt die Festlegung neuer Verfahren nach französischem Recht. Das BAZL strebt die Anwendung des von beiden Staaten ratifizierten Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Abkommen) an. Gemäss diesem Abkommen muss Frankreich die Umweltauswirkungen ausweisen, und die schweizerische Bevölkerung erhält im Rahmen einer Konsultation Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Frankreich ist verpflichtet, die schweizerischen Eingaben bei seinem Entscheid angemessen zu berücksichtigen.
Nach der technischen Bereinigung des Dossiers werden das BAZL und die französischen Behörden das Projekt noch vor Ende Jahr im Detail der Öffentlichkeit vorstellen. Dann werden auch Einzelheiten über die Art des Genehmigungsverfahrens bekannt sein. Die Konsultation ist für das erste Quartal 2005 vorgesehen.
Bern, 28. September 2004
Bundesamt für Zivilluftfahrt Information
Auskunft: Daniel Göring, Informationsbeauftragter, Telefon 031 324 23 35