Flughafen Zürich: BAZL ordnet Änderung von Flugverfahren an
Bern (ots)
An einer Inspektion eines Verfahrens bei der Flugsicherung Skyguide in Zürich hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Entflechtung von Abflügen und Durchstartmanövern auf den beiden Nordpisten des Flughafens überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die geltende Separation verbessert werden muss, um Annäherungen von Flugzeugen in jedem Fall zu vermeiden. Das BAZL ordnete aus Sicherheitsüberlegungen eine Änderung von Verfahren an.
Im Rahmen einer ordentlichen Inspektion überprüfte das Amt unter anderem das Betriebsverfahren zur Entflechtung von Abflügen und Durchstartmanövern auf den beiden Nordpisten 14 und 16 in Zürich. Durchstartmanöver sind erforderlich, wenn ein Flugzeug aus technischen oder meteorologischen Gründen einen Anflug abbrechen und abdrehen muss. Bei diesen Verfahren schneiden sich die beiden Flugwege einmal, wenn die startende Maschine ostwärts fliegt und gar zweimal, wenn sie Richtung Westen unterwegs ist. Im Zentrum der Inspektion stand deshalb die Frage, ob die angewendete zeitliche Separation von Maschinen, die auf die Piste 14 anfliegen und Flugzeugen, die auf der Piste 16 zum Start bereit stehen, ausreichend ist. Bis anhin war die Regelung so, dass auf der Piste 16 startende Flugzeuge von der Flugsicherung die Freigabe erhielten, wenn eine anfliegende Maschine noch mindestens sechs Meilen von der Piste 14 entfernt war.
Die während der Inspektion durchgeführten detaillierten Berechnungen haben ergeben, dass die heute durchgeführte Entflechtung nicht in jedem Fall genügend ist, um gefährliche Annäherungen von abfliegenden und durchstartenden Flugzeugen zu vermeiden. Um die Sicherheit der Verfahren zu erhöhen, hat das BAZL gegenüber Skyguide angeordnet, ab morgen als kurzfristige Massnahme folgendes anzuwenden: Die Separation zwischen an- und abfliegenden Maschinen wird von 6 auf 8 Meilen erhöht, wenn das startende Flugzeug einen ostorientierten Flugweg hat, und von 6 auf 12 Meilen verdoppelt, wenn es westwärts unterwegs ist. Als Folge davon wird die Kapazität auf dem Flughafen Zürich zurückgehen. Lärmmässig hat diese Regelung keine Auswirkungen. Spezialisten arbeiten bereits an Alternativ- Lösungen, welche das BAZL dann wieder überprüfen wird. Die vom BAZL angeordnete Anpassung von Flugverfahren hat keinen Zusammenhang mit der deutschen Verordnung für Anflüge auf den Flughafen Zürich durch den süddeutschen Luftraum. Sie ist ausschliesslich das Ergebnis von Sicherheitsüberlegungen.
Bereits im letzten Dezember hatte das BAZL gestützt auf eine Sicherheitsempfehlung des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) Anpassungen am Betriebsverfahren Abflug 16/Durchstart 14 verlangt. Das BAZL hatte damals angeordnet, dass die bei schlechtem Wetter geltende Staffelung zwingend auch bei guter Sicht durchzuführen ist. Die Umsetzung dieser Anweisung durch Skyguide erfolgte durch die Anwendung der 6-Meilen-Abstand-Regelung auch bei guten Wetterverhältnissen.
Bern, 1. Oktober 2004 Bundesamt für Zivilluftfahrt Information