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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Flughafen Zürich: BAZL ordnet Änderung von Flugverfahren an

Bern (ots)

An einer Inspektion eines Verfahrens bei der
Flugsicherung Skyguide in Zürich hat das Bundesamt für 
Zivilluftfahrt (BAZL) die Entflechtung von Abflügen und 
Durchstartmanövern auf den beiden Nordpisten des Flughafens 
überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die geltende Separation 
verbessert werden muss, um Annäherungen von Flugzeugen in jedem Fall 
zu vermeiden. Das BAZL ordnete aus Sicherheitsüberlegungen eine 
Änderung von Verfahren an.
Im Rahmen einer ordentlichen Inspektion überprüfte das Amt unter 
anderem das Betriebsverfahren zur Entflechtung von Abflügen und 
Durchstartmanövern auf den beiden Nordpisten 14 und 16 in Zürich. 
Durchstartmanöver sind erforderlich, wenn ein Flugzeug aus 
technischen oder meteorologischen Gründen einen Anflug abbrechen und 
abdrehen muss. Bei diesen Verfahren schneiden sich die beiden 
Flugwege einmal, wenn die startende Maschine ostwärts fliegt und gar 
zweimal, wenn sie Richtung Westen unterwegs ist. Im Zentrum der 
Inspektion stand deshalb die Frage, ob die angewendete zeitliche 
Separation von Maschinen, die auf die Piste 14 anfliegen und 
Flugzeugen, die auf der Piste 16 zum Start bereit stehen, 
ausreichend ist. Bis anhin war die Regelung so, dass auf der Piste 
16 startende Flugzeuge von der Flugsicherung die Freigabe erhielten, 
wenn eine anfliegende Maschine noch mindestens sechs Meilen von der 
Piste 14 entfernt war.
Die während der Inspektion durchgeführten detaillierten Berechnungen 
haben ergeben, dass die heute durchgeführte Entflechtung nicht in 
jedem Fall genügend ist, um gefährliche Annäherungen von 
abfliegenden und durchstartenden Flugzeugen zu vermeiden. Um die 
Sicherheit der Verfahren zu erhöhen, hat das BAZL gegenüber Skyguide 
angeordnet, ab morgen als kurzfristige Massnahme folgendes 
anzuwenden: Die Separation zwischen an- und abfliegenden Maschinen 
wird von 6 auf 8 Meilen erhöht, wenn das startende Flugzeug einen 
ostorientierten Flugweg hat, und von 6 auf 12 Meilen verdoppelt, 
wenn es westwärts unterwegs ist. Als Folge davon wird die Kapazität 
auf dem Flughafen Zürich zurückgehen. Lärmmässig hat diese Regelung 
keine Auswirkungen. Spezialisten arbeiten bereits an Alternativ- 
Lösungen, welche das BAZL dann wieder überprüfen wird. Die vom BAZL 
angeordnete Anpassung von Flugverfahren hat keinen Zusammenhang mit 
der deutschen Verordnung für Anflüge auf den Flughafen Zürich durch 
den süddeutschen Luftraum. Sie ist ausschliesslich das Ergebnis von 
Sicherheitsüberlegungen.
Bereits im letzten Dezember hatte das BAZL gestützt auf eine 
Sicherheitsempfehlung des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) 
Anpassungen am Betriebsverfahren Abflug 16/Durchstart 14 verlangt. 
Das BAZL hatte damals angeordnet, dass die bei schlechtem Wetter 
geltende Staffelung zwingend auch bei guter Sicht durchzuführen ist. 
Die Umsetzung dieser Anweisung durch Skyguide erfolgte durch die 
Anwendung der 6-Meilen-Abstand-Regelung auch bei guten 
Wetterverhältnissen.
Bern, 1. Oktober 2004
Bundesamt für Zivilluftfahrt
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