Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Lärmbekämpfung in der Schweiz
Bern (ots)
Auf Strassen und Schienen bleibt noch viel zu tun
Das BUWAL zieht Bilanz zu 15 Jahren Lärmbekämpfung in der Schweiz. Bei neuen Anlagen für Strassen, Eisenbahnen und Industriebauten hat die Lärmschutzverordnung Wirkung gezeigt, ebenso im Bereich Raumplanung (neue Bauzonen, Baubewilligungen). Grosse Fortschritte erzielt worden sind bei der Sanierung von Schiessanlagen und bei Anlagen von Industrie und Gewerbe. Viel zu tun bleibt bei bestehenden Eisenbahnstrecken und Strassen: Hier sind die Sanierungsfristen verlängert worden, bzw. müssen verlängert werden.
1987 ist die Lärmschutzverordnung (LSV) in Kraft getreten. Nach 15 Jahren zieht das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) Bilanz in einem Bericht, der heute veröffentlicht wird. Darin werden Stärken und Schwächen der Lärmbekämpfung in der Schweiz analysiert sowie künftige Strategien in der Lärmbekämpfung skizziert.
Der BUWAL-Bericht macht deutlich, dass in der Lärmbekämpfung erfreulich viel erreicht worden ist. So haben sich die Grundprinzipien der Strategie bewährt, wie z.B. die Vorsorge im Bereich Raumplanung (keine neuen Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten) und bei der Bewilligung neuer lärmiger Anlagen (strengere Anforderungen als bei Altanlagen). Das Prinzip der «prioritären Lärmbekämpfung an der Lärmquelle» ist breit anerkannt: So wird etwa bei der Lärmsanierung von Eisenbahnen beim Rollmaterial angesetzt.
Auch das Prinzip der Sanierung bestehender alter lärmiger Anlagen ist akzeptiert. Die wichtigsten Instrumente zur Lärmbekämpfung stehen damit zur Verfügung. Auch ist die Lärmbekämpfung bei Bund und Kantonen gut verankert. Der Bericht ortet aber auch Handlungsbedarf und zwar in verschiedenen Bereichen. So wurden beispielsweise die Schwierigkeiten des Vollzugs in der Lärmbekämpfung unterschätzt, insbesondere bei Sanierungen. Hier drängen sich vor allem im Bereich Strassen zusätzliche Massnahmen zur Beschleunigung auf.
Rund 550'000 Personen sind von Strassenlärm stark betroffen Gut 30 Prozent übermässig lärmiger Strassen sind bereits saniert, bei zwei Dritteln ist dies jedoch noch nicht der Fall - das entspricht rund 1600 Kilometern. Nach Angaben der Kantone sind 550'000 Personen von Strassenlärm stark betroffen. Die Zahl der von Strassenlärm belästigten Personen dürfte wesentlich höher liegen. Die Frist für die Sanierung sämtlicher Strassen vom 31. März 2002 muss um fünf bis zehn Jahre verlängert werden; eine entsprechende Vorlage geht demnächst in die Vernehmlassung. Hauptgründe für die Verzögerungen sind die Beteiligung verschiedener Partner (Kantone, Gemeinden, Bund, usw.), die hohen Kosten und die schwierige Finanzlage vieler Kantone. Die Gesamtkosten für die Lärmsanierung der Strassen werden schätzungsweise 3,5 Milliarden Franken betragen. Bisher sind davon etwa 1,2 Milliarden aufgewendet worden (siehe Faktenblatt).
Eisenbahnlärm: Zügige Sanierungen stehen an
Nach den Berechnungen der SBB sind vom Eisenbahnlärm mindestens 265'000 Personen stark betroffen. Bei der Lärmbekämpfung im Bereich der Eisenbahnen sind ebenfalls grosse Verzögerungen zu verzeichnen - grösstenteils aus finanziellen Gründen. Trotzdem werden die Sanierungen hier zügig voranschreiten: Weil bei den Bahnen nur einige wenige Entscheidungsträger beteiligt sind (SBB, BLS, RhB, MThB, usw. ), sind etwa Timing und Kostenbegleichung einfacher zu regeln. Im Gesamtnetz von rund 5000 Kilometern müssen schätzungsweise etwa 300 Kilometer Lärmschutzwände gebaut werden. Die ursprüngliche Frist vom 31. März 2002 wurde im Bundesgesetz über die Sanierung der Eisenbahnen bis spätestens zum Jahr 2015 verlängert. Ein Erfolg für die Lärmbekämpfung ist die Sanierung des lärmigen Rollmaterials (vgl. Faktenblatt).
Die Sanierung ziviler Schiessanlagen innert 15 Jahren ist ein Erfolg, wurde doch wegen harzigen Beginns die Einhaltung der Frist bezweifelt. Voraussichtlich werden Ende März die meisten Anlagen saniert sein, oder es wird in Kürze eine andere Lösung realisiert (z.B. Schliessung oder Neubau).
Im Bereich Industrie und Gewerbe liegt die Verantwortung bei den Kantonen (Ämter für Industrie, Gewerbe und Arbeit, KIGA). Die KIGA und Vorschriften über zulässige Lärmbelastungen am Arbeitsplatz haben die Lärmimmissionen in die Umwelt bereits vor Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung stark reduziert.
Positiv fällt die Bilanz zur Lärmbekämpfung auch in der Raumplanung aus: Verschärfte Anforderungen an Ausscheidung und Erschliessung von Bauzonen haben Wirkung im Sinn der Vorsorge gezeitigt; das gleiche gilt für das Erteilen von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten.
Künftige Strategien
Der BUWAL-Bericht hält fest, es gehe nun in erster Linie darum, die ursprünglich gesetzten Ziele zu erreichen und bestehende gesetzliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Er skizziert aber auch Vorschläge zur Zukunft der Lärmbekämpfung. Als Fernziel gelte es, die zunehmende «Verlärmung» von Lebensräumen und der Umwelt zu stoppen und die Lärmbekämpfung mit «Ruheschutz» zu verbinden. Entsprechende Anstrengungen müssten dem Erhalt qualitativ guter Siedlungs- und Erholungsräume dienen.
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