Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Förderung schwefelfreier Treibstoffe
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute zuhanden des Parlaments die Botschaft über die Förderung der Einführung schwefelfreier Treibstoffe verabschiedet. Ab 1. Januar 2004 soll im Hinblick auf die Erfüllung der CO2-Reduktionsziele und zur Senkung von Luftschadstoffen auf schwefelhaltigen Treibstoffen eine Lenkungsabgabe erhoben werden. In der Vernehmlassung ist die Vorlage auf sehr breite Zustimmung gestossen.
Für den Schwefelgehalt von Benzin bzw. Diesel gelten heute in der Schweiz und in der EU Grenzwerte von 150 bzw. 350 ppm (parts per million). Damit Fahrzeuge mit neuester Motoren-technologie optimal funktionieren, müssen sie mit schwefelfreiem Treibstoff - d. h. mit einem Schwefelgehalt von maximal 10 ppm - betrieben werden. Bei der jüngsten Generation Benzin-motoren beispielsweise verringert sich der Treibstoffverbrauch im Vergleich zu herkömmlichen Motoren um bis zu 15 Prozent. Bei neuen Dieselfahrzeugen ist schwefelfreier Treibstoff Voraussetzung für den Einsatz von Filtern, welche die Emission krebserregender Feinstaub-Partikel um über 95 Prozent senken. Auch bei Fahrzeugen, die sich bereits im Verkehr befinden, bringt schwefelfreier Treibstoff Vorteile: Benzinmotoren stossen um 13 bis 20 Prozent weniger Stickoxid- und Kohlenwasserstoff aus, bei Dieselmotoren gehen die Stickoxid- und die Partikelemissionen um bis zu 7 Prozent zurück. Diese Vorteile rechtfertigen die Förderung schwefelfreier Treibstoffe als effiziente und wirksame Massnahme zur Luftreinhaltung und für den Klimaschutz im Hinblick auf die Erfüllung der CO2-Reduktionsziele. In der Vernehmlassung waren das Ziel sowie das Instrument der Lenkungsabgabe praktisch unbestritten. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft ans Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG). Der Gesetzesentwurf sieht eine Lenkungsabgabe auf schwefelhaltigem Treibstoff vor. Die Höhe der Abgabe beträgt bei Benzin voraussichtlich 2 bis 4 Rappen und bei Diesel 4 bis 5 Rappen pro Liter. Diese Abgabe dürfte ausreichen, um schwefelhaltigen Treibstoff innert kurzer Zeit vom Markt zu verdrängen. Mehreinnahmen sind deshalb kaum zu erwarten. Die deutliche Reduktion der Umweltbelastung und die Einsparung beim Treibstoffverbrauch bringen einen grossen volkswirtschaftlichen Nettonutzen.
Bern, 20. September 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: - Arthur Mohr, Abteilungschef Ökonomie und Forschung, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 031 322 93 29 - Simon Tobler, Sektion Ökonomie und Klima, BUWAL, 031 322 75 52 Beilagen: - Faktenblatt 1: Vorteile schwefelfreier Treibstoffe - Faktenblatt 2: Die Lenkungsabgabe auf schwefelhaltigen Treibstoffen - Gesetzesentwurf Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) - Botschaft über die Förderung der Einführung schwefelfreier Treibstoffe