Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Publikumsintensive Einrichtungen Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeitanlagen näher zu den Zentren
Bern (ots)
Bern, 7. November 2002
Wenn Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeitanlagen weit weg von Agglomerationen geplant und gebaut werden, ist nicht das Luftreinhalterecht die Ursache, wie dies zwei vom Parlament überwiesene Motionen vermuteten. Zu diesem Schluss kommt ein gemeinsamer Bericht des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Damit solch publikumsintensive Einrichtungen künftig raumplanerisch optimal bei den Zentren und an Verkehrsknoten gebaut werden, ist indes eine bessere Koordination nötig: Die Instrumente von Luftreinhaltung und Raumplanung müssen besser aufeinander abgestimmt werden.
In den letzten Jahren sind weit entfernt von städtischen Agglomerationen grosse Einkaufszentren und Fachmärkte gebaut worden. Als Folge davon nehmen der Individualverkehr und damit auch die Luftverschmutzung stark zu. 10 Prozent der Fahrleistungen des motorisierten Individualverkehrs werden durch publikumsintensive Anlagen verursacht. Gleichzeitig verstärken diese Einrichtungen auch die Zersiedelung des Landes und verlangen den Bau zusätzlicher Strassen. Standorte fernab der dicht bewohnten Zentren sind deshalb aus der Sicht des Umweltschutzes und der Raumplanung problematisch. Solch publikumsintensive Einrichtungen sollten in der Nähe der Zentren und an Verkehrsknoten angesiedelt werden.
Der Grund für diese Entwicklung hin zu peripheren Standorten liege vor allem im Luftreinhalterecht, vermuteten zwei vom Parlament verabschiedete Motionen. Die luftreinhalterischen Massnahmen, die auf eine Begrenzung des motorisierten Verkehrs (z.B. durch Parkplatzreduktion) abzielten, veranlassten Investoren, ihre Projekte fernab der Zentren zu verwirklichen. Falls dieser Widerspruch zwischen den Zielen der Raumplanung und der Luftreinhaltung vorliegen sollte, seien die Vorschriften entsprechend anzupassen, verlangten die Motionen.
Luftreinhalterecht muss nicht geändert werden Der vermutete Konflikt tritt in der Praxis nur selten auf. Dies zeigt der von Rudolf Muggli, Direktor der Vereinigung für Landesplanung, verfasste Bericht "Publikumsintensive Einrichtungen - Verbesserte Koordination zwischen Luftreinhaltung und Raumplanung". Er wurde aufgrund der Motionen vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in Auftrag gegeben. Gemäss dem Bericht, sind die Luftreinhaltevorschriften genügend flexibel und erlauben es den Kantonen, ihre Luftreinhaltepolitik mit der erwünschten räumlichen Entwicklung abzustimmen. Darum, und weil vier andere massgebliche Gründe zur Aufgabe von Projekten führten (siehe Kasten), ist eine Änderung des Luftreinhalterechts nicht nötig. Bessere Koordination führt zu den gewünschten Standorten Hingegen tut eine bessere Koordination der Instrumente von Luftreinhaltung und Raumpla-nung Not. Dies umso mehr, weil das Problem der beschränkten Verkehrskapazitäten in den Grossagglomerationen von Basel, Bern, Genf, Lausanne, Luzern, St. Gallen und Zürich zum wichtigsten Hindernis wird bei der Bewilligung von Einkaufszentren, Fachmärkten und Freizeitanlagen. Der Trend zurück zu Grosszentren an Standorte mit guter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr wird sich deshalb künftig verstärken.
Beispiel für eine geglückte Koordination ist die geplante Überbauung in Bern-Brünnen. Das Fahrleistungsmodell des Kantons Bern (siehe Faktenblatt 2), welches den bestehenden Handlungsspielraum im Umweltschutzgesetz ausnützt, ermöglicht hier den Bau einer Einkaufs- und Freizeitanlage vor den Toren Berns. Der Kanton St. Gallen sieht im Rahmen des neuen Richtplans 2002 ein anderes Modell vor, das über präzise Planungsgrundsätze ebenfalls zu einer besseren Abstimmung zwischen den Zielen von Luftreinhaltung und Raumordnung beiträgt (Faktenblatt 2).
Nächster Schritt: Vollzugshilfe für die Kantone Solche Modelle garantieren nicht, dass künftig alle Gesuche für publikumsintensive Einrichtungen bewilligt werden. Sie verstärken aber die Rechtssicherheit für alle Beteiligten, weil frühzeitig bei der Planung von Projekten verbindlichere Aussagen über die Standortanforderungen gemacht werden können. Damit verkleinern sie auch die Wahrscheinlichkeit, dass verzögernde Einsprachen und Beschwerden ergriffen werden. In einem nächsten Schritt erarbeiten BUWAL und ARE für die Kantone nun eine Vollzugshilfe, die ihnen bei der besseren Koordination zwischen Luftreinhaltung und Raumplanung behilflich sein wird.
BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT Pressedienst
Auskünfte - Gérard Poffet, Vizedirektor BUWAL, Tel. 031/324 78 60 - Pierre-Alain Rumley, Direktor ARE, Tel. 031/322 40 51 - Rudolf Muggli, Direktor der Vereinigung für Landesplanung VLP, Tel. 031/380 76 76
Beilagen - Medienrohstoff (Faktenblätter) - Referate Auskunftspersonen
Publikation Der BUWAL/ARE-Bericht ist erschienen unter dem Titel "Publikumsintesive Einrichtungen - Verbesserte Koordination zwischen Luftreinhaltung und Raumplanung", Schriftrenreihe Umwelt Nr. 346 (Deutsch und Französisch mit Zusammenfassung in Italienisch). Bestellung: BUWAL, Dokumentation, Fax: 031 324 02 16, E-Mail: mailto:docu@buwal.admin.ch ; Bestellnummer SRU-346-D.
Internet Die Publikation kann auch als pdf heruntergeladen werden: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/publikationen/index.html http://www.are.admin.ch Luftreinhalterecht: Kein Stolperstein für Projekte Wenn in den vergangenen Jahren in Zentrumsnähe Projekte für publikumsintensive Einrichtungen scheiterten, war das Luftreinhalterecht nur selten die Ursache. Rudolf Muggli nennt in seinem Bericht anhand von Beispielen vier Hauptgründe:
Ungenügende Strassenkapazitäten - Die Verkehrsknoten im Limmattal zwischen Spreitenbach und Dietikon sind schon heute ohne weitere Einkaufszentren und Fachmärkte an der Kapazitätsgrenze. Das Möbelhaus IKEA will wegen der zu erwartenden Probleme sein neues Fachmarktzentrum deshalb nicht in Dietikon auf einem neu einzuzonenden Areal verwirklichen, sondern am heutigen Standort in Spreitenbach ausbauen. - Wegen den Verkehrsproblemen rund um den Autobahnanschluss in Crissier (A1) haben die Gemeinden im Westen der Agglomeration Lausanne mit dem Kanton ein Bewilligungs-Moratorium vereinbart, um eine gemeinsame Lösung erarbeiten zu können.
Ungenügende Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr - Ein in Adliswil geplantes Kino- und Fachmarktzentrum wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht und vom Bundesgericht wegen ungenügender Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr abgelehnt. - In Dietikon argumentierte das Bundesgericht bei einem geplanten Einkaufszentrum gleich und hielt die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr für ungenügend.
Schutz bestehender Stadtzentren - Das Parlament der Zürcher Stadt Wädenswil hat für Einkaufszentren im Gebiet Neubüel restriktive Zonenvorschriften erlassen: Im autobahnnahen Neubüel dürfen höchstens 15'000 Quadratmeter Verkaufsfläche erstellt werden. Zulässig sind nur Verkaufsgeschäfte, die sperrige Güter wie Möbel oder Gartenartikel anbieten.
Raumplanerische Gründe - Der Luzerner Regierungsrat verweigerte eine Änderung des kantonalen Richtplans für den Bau eines grossen Freizeitparks auf dem ehemals für ein Atomkraftwerk vorgesehen Gelände in der Gemeide Inwil. Der Standtort sei mehrfach ungeeignet für eine Anlage auf 85'000 Quadratmetern Fläche und mit bis zu 1,5 Millionen Besuchern jährlich: Der Zusatzverkehr würde zu Engpässen und Rückstau auf der Autobahnausfahrt führen und Ausweichverkehr durch die benachbarten Gemeinden provozieren. Es fehle auch an einer Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und an einer Infrastruktur für die Abfallentsorgung