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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Publikumsintensive Einrichtungen Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeitanlagen näher zu den Zentren

Bern (ots)

Bern, 7. November 2002
Wenn Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeitanlagen weit weg von 
Agglomerationen geplant und gebaut werden, ist nicht das 
Luftreinhalterecht die Ursache, wie dies zwei vom Parlament 
überwiesene Motionen vermuteten. Zu diesem Schluss kommt ein 
gemeinsamer Bericht des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft 
(BUWAL) und des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Damit solch 
publikumsintensive Einrichtungen künftig raumplanerisch optimal bei 
den Zentren und an Verkehrsknoten gebaut werden, ist indes eine 
bessere Koordination nötig: Die Instrumente von Luftreinhaltung und 
Raumplanung müssen besser aufeinander abgestimmt werden.
In den letzten Jahren sind weit entfernt von städtischen 
Agglomerationen grosse Einkaufszentren und Fachmärkte gebaut worden. 
Als Folge davon nehmen der Individualverkehr und damit auch die 
Luftverschmutzung stark zu. 10 Prozent der Fahrleistungen des 
motorisierten Individualverkehrs werden durch publikumsintensive 
Anlagen verursacht. Gleichzeitig verstärken diese Einrichtungen auch 
die Zersiedelung des Landes und verlangen den Bau zusätzlicher 
Strassen. Standorte fernab der dicht bewohnten Zentren sind deshalb 
aus der Sicht des Umweltschutzes und der Raumplanung problematisch. 
Solch publikumsintensive Einrichtungen sollten in der Nähe der 
Zentren und an Verkehrsknoten angesiedelt werden.
Der Grund für diese Entwicklung hin zu peripheren Standorten 
liege 
vor allem im Luftreinhalterecht, vermuteten zwei vom Parlament 
verabschiedete Motionen. Die luftreinhalterischen Massnahmen, die 
auf eine Begrenzung des motorisierten Verkehrs (z.B. durch 
Parkplatzreduktion) abzielten, veranlassten Investoren, ihre 
Projekte fernab der Zentren zu verwirklichen. Falls dieser 
Widerspruch zwischen den Zielen der Raumplanung und der 
Luftreinhaltung vorliegen sollte, seien die Vorschriften 
entsprechend anzupassen, verlangten die Motionen.
Luftreinhalterecht muss nicht geändert werden Der vermutete 
Konflikt 
tritt in der Praxis nur selten auf. Dies zeigt der von Rudolf 
Muggli, Direktor der Vereinigung für Landesplanung, verfasste 
Bericht "Publikumsintensive Einrichtungen - Verbesserte Koordination 
zwischen Luftreinhaltung und Raumplanung". Er wurde aufgrund der 
Motionen vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und 
dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in Auftrag gegeben. Gemäss 
dem Bericht, sind die Luftreinhaltevorschriften genügend flexibel 
und erlauben es den Kantonen, ihre Luftreinhaltepolitik mit der 
erwünschten räumlichen Entwicklung abzustimmen. Darum, und weil vier 
andere massgebliche Gründe zur Aufgabe von Projekten führten (siehe 
Kasten), ist eine Änderung des Luftreinhalterechts nicht nötig. 
Bessere Koordination führt zu den gewünschten Standorten Hingegen 
tut eine bessere Koordination der Instrumente von Luftreinhaltung 
und Raumpla-nung Not. Dies umso mehr, weil das Problem der 
beschränkten Verkehrskapazitäten in den Grossagglomerationen von 
Basel, Bern, Genf, Lausanne, Luzern, St. Gallen und Zürich zum 
wichtigsten Hindernis wird bei der Bewilligung von Einkaufszentren, 
Fachmärkten und Freizeitanlagen. Der Trend zurück zu Grosszentren an 
Standorte mit guter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr 
wird sich deshalb künftig verstärken.
Beispiel für eine geglückte Koordination ist die geplante 
Überbauung 
in Bern-Brünnen. Das Fahrleistungsmodell des Kantons Bern (siehe 
Faktenblatt 2), welches den bestehenden Handlungsspielraum im 
Umweltschutzgesetz ausnützt, ermöglicht hier den Bau einer Einkaufs- 
und Freizeitanlage vor den Toren Berns. Der Kanton St. Gallen sieht 
im Rahmen des neuen Richtplans 2002 ein anderes Modell vor, das über 
präzise Planungsgrundsätze ebenfalls zu einer besseren Abstimmung 
zwischen den Zielen von Luftreinhaltung und Raumordnung beiträgt 
(Faktenblatt 2).
Nächster Schritt: Vollzugshilfe für die Kantone Solche Modelle 
garantieren nicht, dass künftig alle Gesuche für publikumsintensive 
Einrichtungen bewilligt werden. Sie verstärken aber die 
Rechtssicherheit für alle Beteiligten, weil frühzeitig bei der 
Planung von Projekten verbindlichere Aussagen über die 
Standortanforderungen gemacht werden können. Damit verkleinern sie 
auch die Wahrscheinlichkeit, dass verzögernde Einsprachen und 
Beschwerden ergriffen werden. In einem nächsten Schritt erarbeiten 
BUWAL und ARE für die Kantone nun eine Vollzugshilfe, die ihnen bei 
der besseren Koordination zwischen Luftreinhaltung und Raumplanung 
behilflich sein wird.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
- Gérard Poffet, Vizedirektor BUWAL, Tel. 031/324 78 60
- Pierre-Alain Rumley, Direktor ARE, Tel. 031/322 40 51
- Rudolf Muggli, Direktor der Vereinigung für Landesplanung VLP, 
Tel. 031/380 76 76
Beilagen
- Medienrohstoff (Faktenblätter)
- Referate Auskunftspersonen
Publikation Der BUWAL/ARE-Bericht ist erschienen unter dem Titel 
"Publikumsintesive Einrichtungen - Verbesserte Koordination zwischen 
Luftreinhaltung und Raumplanung", Schriftrenreihe Umwelt Nr. 346 
(Deutsch und Französisch mit Zusammenfassung in Italienisch). 
Bestellung: BUWAL, Dokumentation, Fax: 031 324 02 16, E-Mail: 
mailto:docu@buwal.admin.ch ; Bestellnummer SRU-346-D.
Internet Die Publikation kann auch als pdf heruntergeladen 
werden: 
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/publikationen/index.html 
http://www.are.admin.ch Luftreinhalterecht: Kein Stolperstein für 
Projekte Wenn in den vergangenen Jahren in Zentrumsnähe Projekte für 
publikumsintensive Einrichtungen scheiterten, war das 
Luftreinhalterecht nur selten die Ursache. Rudolf Muggli nennt in 
seinem Bericht anhand von Beispielen vier Hauptgründe:
Ungenügende Strassenkapazitäten - Die Verkehrsknoten im Limmattal 
zwischen Spreitenbach und Dietikon sind schon heute ohne weitere 
Einkaufszentren und Fachmärkte an der Kapazitätsgrenze. Das 
Möbelhaus IKEA will wegen der zu erwartenden Probleme sein neues 
Fachmarktzentrum deshalb nicht in Dietikon auf einem neu 
einzuzonenden Areal verwirklichen, sondern am heutigen Standort in 
Spreitenbach ausbauen. - Wegen den Verkehrsproblemen rund um den 
Autobahnanschluss in Crissier (A1) haben die Gemeinden im Westen der 
Agglomeration Lausanne mit dem Kanton ein Bewilligungs-Moratorium 
vereinbart, um eine gemeinsame Lösung erarbeiten zu können.
Ungenügende Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr - Ein in 
Adliswil geplantes Kino- und Fachmarktzentrum wurde vom Zürcher 
Verwaltungsgericht und vom Bundesgericht wegen ungenügender 
Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr abgelehnt. - In Dietikon 
argumentierte das Bundesgericht bei einem geplanten Einkaufszentrum 
gleich und hielt die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr für 
ungenügend.
Schutz bestehender Stadtzentren - Das Parlament der Zürcher Stadt 
Wädenswil hat für Einkaufszentren im Gebiet Neubüel restriktive 
Zonenvorschriften erlassen: Im autobahnnahen Neubüel dürfen 
höchstens 15'000 Quadratmeter Verkaufsfläche erstellt werden. 
Zulässig sind nur Verkaufsgeschäfte, die sperrige Güter wie Möbel 
oder Gartenartikel anbieten.
Raumplanerische Gründe
- Der Luzerner Regierungsrat verweigerte eine Änderung des 
kantonalen Richtplans für den Bau eines grossen Freizeitparks auf 
dem ehemals für ein Atomkraftwerk vorgesehen Gelände in der Gemeide 
Inwil. Der Standtort sei mehrfach ungeeignet für eine Anlage auf 
85'000 Quadratmetern Fläche und mit bis zu 1,5 Millionen Besuchern 
jährlich: Der Zusatzverkehr würde zu Engpässen und Rückstau auf der 
Autobahnausfahrt führen und Ausweichverkehr durch die benachbarten 
Gemeinden provozieren. Es fehle auch an einer Erschliessung mit dem 
öffentlichen Verkehr und an einer Infrastruktur für die 
Abfallentsorgung

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