Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Verkehr mit Abfällen wird neu geregelt
Bern (ots)
Der Verkehr mit Abfällen soll administrativ vereinfacht und ein Online-Begleitschein ein-geführt werden. Dies sieht die neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vor, die Bundesrat Moritz Leuenberger in die Vernehmlassung geschickt hat. Nebst organisatorischen Erleichterungen enthält die VeVA auch die geltenden Kontrollvorschriften für die Entsorgung von Elektronik- und Elektroschrott sowie neu für Pneus, Altholz und Altfahrzeuge.
Mehr als 100'000 kleine und mittlere Unternehmen sowie Grossbetriebe geben in der Schweiz jährlich rund 1.1 Mio. Tonnen Sonderabfälle zur Entsorgung ab. Für den Transport zu den 600 bewilligten Sonderabfall- Entsorgern werden Begleitscheine verlangt, damit die umweltverträgliche Entsorgung sichergestellt ist. Zu den Sonderabfällen gehören z.B. Altöl, Autobatterien, Farbreste oder Asche aus den Filtern von Kehrichtverbrennungsanlagen.
Seit 1986 kontrolliert die Schweiz die Entsorgung von Sonderabfällen. Die entsprechende Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) hat wesentlich zur Qualitätsverbesserung in der Abfallwirtschaft beigetragen. Das heutige Kontrollsystem hat sich bewährt und bleibt auch in Zukunft bestehen. Die in die Vernehmlassung geschickte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA, welche die VVS ersetzen soll, sieht jedoch administrative Vereinfachungen für Kleinmengen und Warenretouren vor und will den von der Industrie lange erwarteten Online-Begleitschein einführen. Zudem wird die bisherige Liste der Sonderabfälle mit dem Abfallverzeichnis der EU harmonisiert. Die Vernehmlassungsfrist läuft Ende März 2003 ab.
Vorschriften für andere Abfallarten Die neue Verordnung enthält nicht nur die Vorschriften für Sonderabfälle, sondern auch für andere Abfallarten, deren Entsorgung aus Gründen des Umweltschutzes beaufsichtigt werden muss. Neu brauchen Betriebe, die Altholz, Pneus, Autowracks, alte Kabel oder vermischten Metallschrott entsorgen eine Bewilligung des Kantons, wie sie heute bereits von den rund 200 Entsorgungsbetrieben von Elektronik- und Elektrogeräten verlangt wird. Im Inland sind für den Transport dieser anderen Abfallarten zur Entsorgungsstelle keine Begleitscheine nötig.
Die Totalrevision der 16-jährigen VVS fasst nicht nur die nationalen Kontrollvorschriften in einer Verordnung zusammen. Integriert werden auch internationale Abkommen im Abfallbereich, das "Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung" aus dem Jahr 1989 und die OECD-Beschlüsse zur Kontrolle der Abfallentsorgung. Konkretisiert wird namentlich auch das vom Bundesrat bereits beschlossene Verbot, Abfälle in Staaten ausserhalb der OECD zu exportieren
Die Kontrolle von Abfallexporten und -importen bleibt grundsätzlich Aufgabe des BUWAL, das heute pro Jahr ca. 600 Anträge für Sonderabfälle, Altholz, Klärschlamm, Tiermehl und Elektronikschrott bearbeitet. Abfallexporte werden nur bewilligt, wenn das Bestimmungsland der OECD angehört und die umweltverträgliche Verwertung oder Entsorgung im Ausland sichergestellt ist. Die Fristen und formalen Voraussetzungen werden mit denjenigen der EU harmonisiert. Eingeführt wird schliesslich auch eine Aufsicht über Firmen, die von der Schweiz aus Abfallexporte zwischen Drittstaaten organisieren.
Bern, 14. November 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Pressedienst Auskünfte: Mathias Tellenbach, Chef Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, BUWAL, 031 322 93 10 Beat Frey, Sektion Industrie und Gewerbeabfälle, BUWAL, 031 322 69 61
Beilagen: Vernehmlassungsunterlagen
Internet: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_abfall/index.html