Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Neues Parkkonzept stösst mehrheitlich auf gutes Echo
Bern (ots)
Der Bundesrat hat vom Vernehmlassungsbericht zur Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) Kenntnis genommen. Das Prinzip von drei unterschiedlichen Parktypen und die zentrale Rolle der regionalen Bevölkerung bei der Gründung von neuen Pärken wird allgemein begrüsst. Nun wird zu Handen des Parlamentes eine Botschaft ausgearbeitet.
Die Gesetzesrevision soll die Gründung von Natur- und Landschaftspärken ermöglichen : Diese müssen auf regionalen Initiativen beruhen und von den Kantonen unterstützt werden. Der Bund prüft die Parkprojekte auf ihre Qualität, anerkennt sie als Pärke von nationaler Bedeutung, unterstützt sie finanziell und erteilt ihnen das Recht, an Produkte und Dienstleistungen Parklabels zu verleihen.
Die Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien und der Organisationen äussert sich positiv über den Revisionsentwurf. Einzelne Parteien (FDP) und Verbände (Economiesuisse, Schweiz. Gewerbeverband) äussern Bedenken, dass die Anliegen der regionalen Wirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten. SVP und LPS lehnen die Teilrevision des NHG grundsätzlich ab. In allen Stellungnahmen wird das in der Revision festgelegte Prinzip bejaht, dass die Neugründung eines Parks von der Initiative der betreffenden Region ausgehen soll.
Bedürfnis nach marktfähigen Namen Die Namensgebung der drei vorgesehenen Parktypen hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Begriff "Nationalpark" war unbestritten. Der Name "Landschaftspark" hingegen findet nur eine geringe Zustimmung. Die Kritiker dieses Begriffes schlagen vor, dass sich die Schweiz an international verwendete Namen anlehnen soll und betonen damit das Bedürfnis nach marktfähigen Namen, die im internationalen Tourismusmarkt Erfolge versprechen.
Der Bundesrat hat entschieden, den Begriff "Landschaftspark" in "Regionaler Naturpark" umzuwandeln. Das ist dem ursprünglich vorgeschlagenen Namen für die dritte Parkkategorie, dem "Naturpark", sehr ähnlich. Deshalb soll für diese Parkkategorie in der Botschaft zur Gesetzesrevision ein anderer Begriff vorgeschlagen werden. Der Bundesrat gab die Teilrevision in die Vernehmlassung, weil seit einiger Zeit Kreise des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Regionalentwicklung gefordert hatten, gesetzliche Grundlagen für neue Parkgebiete zu schaffen. Das Ziel solcher Pärke: die Natur und Landschaft zu erhalten und gleichzeitig Impulse für die Regionalwirtschaft zu geben.
Touristische Attraktionen In vielen Regionen prüfen zur Zeit Bevölkerung, Gemeinden und regionale Körperschaften die Gründung von Natur- und Landschaftspärken. Dabei streben sie an, wertvolle Lebensräume zu schützen und zu pflegen sowie besonders schöne Landschaften in die regionalen Wirtschaftskreisläufe einzubetten und auf dem ökotouristischen Markt anzubieten. Verschiedene parlamentarische Vorstösse unterstützen diese Aktivitäten.
Die Vernehmlassungsfrist dauerte von September 2002 bis Januar 2003. Es gingen 133 Stellungnahmen ein, darunter jene aller 26 Kantone, von acht Parteien der Bundesversammlung, von 3 Spitzenverbänden der Wirtschaft und von 19 Organisationen des Natur- und Heimatschutzes. 24 Eingaben stammen aus Gebieten mit Parkprojekten.
Nun arbeitet das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) für den Bundesrat eine Botschaft zur Gesetzesrevision zu Handen des Parlaments aus. Bis im Herbst 2003 sollte sie vorliegen.
Bern, 2. Juli 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, Tel. 079 687 11 67 Franz-Sepp Stulz, BUWAL, Abteilungschef Natur, Tel. 031 322 80 66
Beilagen: Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens