Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Lärmsanierung der Strassen: Neue Zeitlimite
Bern (ots)
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schickt den überarbeiteten Entwurf zur Revision der Lärmschutz-Verordnung in die Konsultation. Gegenüber dem ersten Entwurf sind die Sanierungsfristen übermässig lärmiger Strassen vor allem aufgrund finanzieller Engpässe bei Bund und Kantonen nochmals verlängert worden, um acht Jahre für Nationalstrassen (bis 2015 zu sanieren) und um sechs Jahre für Haupt- und übrige Strassen (bis 2018 zu sanieren). Zur Sicherung des Sanierungsfortschrittes wird aber neu eine periodische Berichterstattung an die Öffentlichkeit über den Stand der Arbeiten eingeführt.
Knappe Finanzen und Probleme beim Vollzug von Lärmsanierungen in dicht besiedeltem Raum: Das sind laut den Kantonen die Gründe, die verhindern, übermässig lärmige Haupt- und andere Strassen bis 2012 zu sanieren. So hatte es der erste Entwurf zur Revision der Lärmschutzverordnung vorgesehen, der letztes Jahr in der Vernehmlassung und von den Kantonen entsprechend kritisch beurteilt worden war.
Die Verlängerung der Sanierungsfrist drängt sich auf, da innert der Frist von 15 Jahren, die ge-mäss Verordnung Ende März 2002 ausgelaufen ist, erst gut 30 Prozent übermässig lärmiger Strassen saniert worden sind. Rund 1600 Kilometer Strasse harren noch der Lärmbekämpfung.
Auf Grund der Vernehmlassung hat das UVEK den ersten Entwurf überarbeitet, der nun bis Ende November in die Konsultation geht. Dabei wurde sowohl den Anliegen der Kantone wie auch den finanziellen Auswirkungen des vorgesehenen Entlastungsprogramms des Bundes Rechnung getragen. Neu müssen die Lärmsanierungen bei Nationalstrassen bis 2015 und beim restlichen Strassennetz bis 2018 abgeschlossen sein. Das UVEK schätzt die Gesamtkosten für die Sanierung der verbleibenden Strassen auf 2,2 Milliarden Franken.
Frist abgelaufen, Bundeshilfe ausgelaufen Sanieren die Kantone ihre Strassen nicht innert der vorgegebenen Frist, haben sie mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen: Mit Ablauf der Fristverlängerung werden die Bundesbeiträge für die Lärmsanierungen bei den Haupt- und übrigen Strassen eingestellt.
Eine periodische Berichterstattung soll den Stand der Sanierungsarbeiten festhalten. Dazu erhebt das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) bei den Vollzugsstellen die in den letzten zwei Jahren gemachten Arbeiten und den noch verbleibenden Sanierungsbedarf. Das wird es ermöglichen, die Bevölkerung über den Stand der Lärmschutzmassnahmen zu informieren und bei weiteren Sanierungsverzögerungen die entsprechenden Massnahmen einzuleiten.
Der überarbeitete Entwurf enthält zudem eine Anpassung von Artikel 36, 37 und 37a der Lärmschutzverordnung, die aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 8.12.2000 (BGE 126 II 522) zur 5. Ausbauetappe des Flughafens Zürich notwendig war. Damit wird einerseits dem Lärmbelastungskataster wieder seine ursprüngliche Bedeutung als Inventar zugewiesen. Andererseits wird die Lärmbekämpfung mit einem neuen Instrument - dem Lärmanlageblatt - ergänzt, mit welchem bei einer Anlage die einmal zugelassenen Lärmimmissionen besser als bisher überprüft werden können.
Bern, 25. August 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Bruno Oberle, Vizedirektor BUWAL, Tel. 031 322 24 94 Urs Jörg, BUWAL Abteilungschef Lärmbekämpfung, Tel. 031 322 93 05 oder 079 687 11 77, mailto:urs.joerg@buwal.admin.ch Internet: Die Änderung der Lärmschutz-Verordnung, die Erläuterungen zur Vorlage und die Ergebnisse der Vernehmlassung 2002 sind publiziert unter: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20030808/00800/index.html