Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Besserer Schutz für die Bündner Greina-Hochebene
Bern (ots)
Die Greina-Hochebene, die bereits im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) enthalten ist, wird Teil des Jagdbanngebietes Pez Vial/Greina GR. Damit ist künftig in der San-Bernardino-Region die Jagd auf einer Fläche untersagt, die so gross ist wie zwei Drittel des Bündner Nationalparks. Der Bundesrat hat heute verschiedene Änderungen der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ) gutgeheissen. Sie treten am 1. März 2004 in Kraft.
In den 70er- und 80er-Jahren hatte die Erhaltung des von einem Staudammprojekt zur Stromerzeugung bedrohten Greina-Hochtals weite Teile der Bevölkerung mobilisiert. 1986 wurde schliesslich auf das Projekt verzichtet, und die Gegend fand Aufnahme im BLN. Die nun vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen betreffen örtliche Perimeteranpassungen, die auf Verlangen der Kantone vorgenommen werden.
Bern, 18. Februar 2004
UVEK Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Pressedienst
Weitere Informationen:
Hans-Jörg Blankenhorn, Eidgenössischer Jagdinspektor, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 32
Edy Holenweg, Sektion Wildtiere, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 48
Beilagen: Änderungen der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete
Wozu dienen Jagdbanngebiete? Die eidgenössischen Jagdbanngebiete wurden im 19. Jahrhundert geschaffen, um die Erholung der Wildbestände zu ermöglichen. Rehe, Hirsche und Steinböcke waren damals fast vollständig ausgerottet und Gämsen nur noch in kleiner Zahl vorhanden. Diese mit einem Jagdverbot belegten Gebiete, wo Störungen begrenzt und die Lebensräume geschützt sind, haben ihren Zweck erfüllt. Heute, nach hundert Jahren, müssen ausserhalb der Zonen mit integralem Schutz Regulierungsabschüsse vorgenommen werden können, um die Bestände den lokalen Bedingungen anzupassen und eine ausgewogene Alters- und Geschlechtsklassenstruktur zu gewährleisten. Die insgesamt 41 Jagdbanngebiete, die in der Schweiz mit Hilfe der Kantone ausgeschieden wurden, kommen nicht mehr allein den Huftieren zugute, sondern dienen auch als bevorzugte Orte zur Erhaltung geschützter Arten wie Auerhahn, Birkhahn, Schneehuhn und Luchs. Ausserdem bieten die Jagdbanngebiete ideale Voraussetzungen für die Beobachtung der natürlichen Entwicklung von Huftierbeständen. Informationen: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_wild/facts_figures/wildinfos/jagdb anngebiete/