Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Ein- und Ausfuhren von GVO: Anhörung zum Verordnungsentwurf
Bern (ots)
Um die Umsetzung des Protokolls von Cartagena über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu gewährleisten, muss die Schweiz ihre Gesetzgebung ergänzen. Mit der Cartagena-Verordnung (CartV) werden gewisse Grundsätze in der Gesetzgebung verankert, die von den schweizerischen Unternehmen grösstenteils bereits angewendet werden, und die Strukturen zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen geschaffen. Über die konkrete Umsetzung und Weiterentwicklung des Protokolls auf internationaler Ebene wurde bis heute Freitag in Kuala Lumpur (Malaysia) verhandelt.
Das von der Schweiz im Jahr 2002 ratifizierte Protokoll von Cartagena ist seit September 2003 in Kraft. Die Verpflichtungen des Protokolls sind durch die bestehende Gesetzgebung zum Teil bereits abgedeckt, insbesondere durch die Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV). Da jedoch die Umsetzung des Protokolls gewisse Anpassungen und Ergänzungen der bestehenden Vorschriften erfordert, wurde ein Entwurf für eine Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen (Cartagena-Verordnung, CartV) ausgearbeitet. Die Anhörung zum Entwurf dauert bis zum 10. Mai 2004. Die wichtigsten Neuerungen der CartV sind:
Das Verfahren der vorherigen Zustimmung in Kenntnis der Sachlage ist für sämtliche Ausfuhren von GVO aus der Schweiz zwingend. Die Zustimmung der Behörden des Einfuhrlandes muss vor dem ersten Versand eines GVO vorliegen, der zum Umgang in der Umwelt vorgesehen ist. Dieses Verfahren wird in der Schweiz bereits freiwillig angewendet. Einführung zusätzlicher Anforderungen an die Begleitunterlagen für den grenzüberschreitenden Verkehr mit GVO. Die Begleitunterlagen müssen einen klaren Hinweis enthalten, dass die Sendung GVO enthält. Diese GVO müssen ferner mit Hilfe eines international anerkannten Identifikationscodes gekennzeichnet sein. Einführung von Massnahmen bei unabsichtlicher grenzüberschreitender Verbreitung. Gemäss dem Protokoll muss mit den Nachbarländern ein System für die gegenseitige Benachrichtigung im Falle einer unabsichtlichen grenzüberschreitenden Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen errichtet werden. Schaffung einer nationalen Struktur für die Umsetzung des Protokolls von Cartagena. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wird als nationale Kontaktstelle für das Protokoll fungieren und die Verbindung zum Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und zu den anderen Staaten sicherstellen. Darüber hinaus beteiligt sich das Amt am Aufbau der Informationsstelle für biologische Sicherheit (Biosafety Clearing House). Die Pilotversion dieser Informationsplattform ist seit September 2003 online verfügbar (http://www.ch-bch.ch/).
Keine Auswirkungen auf die Wirtschaft In der Schweiz sind vor allem die Landwirtschaft und die Forschung von den neuen Bestimmungen betroffen. Allerdings bringt der Vollzug der CartV für sie keine zusätzlichen Aufgaben mit sich, denn hinsichtlich der Einfuhren sind die meisten Bestimmungen bereits in Kraft, und in Bezug auf die Ausfuhren wendet die schweizerische Wirtschaft schon seit 1995 die technischen Richtlinien der Schweizerischen Kommission für die biologische Sicherheit (SKBS) an, welche die Anwendung des Verfahrens der vorherigen Zustimmung in Kenntnis der Sachlage vorsehen. Bern, 27. Februar 2004 UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Pressedienst
Auskünfte: - Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 415 99 62 - Hans Hosbach, Chef Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 54 36 - François Pythoud, Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 277 51 86 Beilagen: Der Entwurf der Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen (Cartagena-Verordnung, CartV) und der Erläuterungsbericht sind zu finden unter: - http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040227/01073/index.html
Kasten: Malaysia: Zielsetzungen aus Schweizer Sicht erreicht
Malaysia: Zielsetzungen aus Schweizer Sicht erreicht Die erste Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Cartagena (MOP1) in Kuala Lumpur (Malaysia) geht heute zu Ende. Ziel dieses ersten Treffens war die Festlegung konkreter Bestimmungen für die Umsetzung des Protokolls auf internationaler Ebene. Die Schweiz hatte das Ko-Präsidium der Tagung inne und setzte sich aktiv für eine Einigung in folgenden Punkten ein: - Verabschiedung eines Mechanismus, der gewährleisten soll, dass die Vertragsparteien des Protokolls ihre Verpflichtungen einhalten; - Errichtung einer weltweiten Informationsstelle für biologische Sicherheit (Biosafety Clearing House). Die Schweiz beteiligt sich über ihre nationale Anlaufstelle (www.ch-bch.ch) aktiv an diesem Projekt; - Lancierung der Ausarbeitung einer Haftpflichtregelung, um allfällige Schädigungen durch GVO zu vergüten; - Massnahmen betreffend die Begleitunterlagen und die Kennzeichnung von GVO bei der Ausfuhr; - Stärkung der technischen Unterstützung für die Entwicklungsländer.
Massnahmen zu Gunsten der biologischen Vielfalt Als Rahmen für die MOP1 diente die siebte Vertragsparteienkonferenz (COP7) der Biodiversitätskonvention. Anlässlich der COP7, die vom 9. bis zum 20. Februar tagte, wurden ein Strategieplan sowie konkrete Massnahmen beschlossen, um den Artenschwund bis 2010 zu vermindern. Die Schweiz konzentrierte sich schwerpunktmässig auf folgende Bereiche: - Die Schweiz setzte sich dafür ein, dass das Arbeitsprogramm über Schutzgebiete auch ein repräsentatives Netzwerk sämtlicher Ökosysteme auf nationaler und regionaler Ebene umfasst. Diese Schutzgebiete sind durch ökologische Korridore miteinander zu vernetzen. - Die Konferenz verabschiedete ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Artenvielfalt der Berge. Darüber hinaus befasste sie sich mit den Ökosystemen der Kontinentalgewässer sowie der Meere und Küstengewässer. Die Schweiz befürwortet einen so genannten Ökosystem- Ansatz, der auf eine integrierte Bewirtschaftung der Flusseinzugsgebiete sowie auf den Schutz der für das Tiefland lebenswichtigen Wasserquellen abzielt. - Die Vertragsparteien betonten, dass Erleichterungen für den Technologietransfer und die Förderung der technischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu Gunsten der Entwicklungsländer dringend notwendig sind. - Ferner beschloss die Konferenz, Verhandlungen über eine internationale Regelung der Sicherstellung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und der Verteilung der Nutzen in die Wege zu leiten. Die Schweiz will sich für eine Regelung einsetzen, die einen ausgewogenen Kompromiss darstellt zwischen den Interessen der Herkunftsländer von genetischen Res-sourcen (hauptsächlich Länder des Südens) und jenen der Nutzer.
Auskünfte: Botschafter Beat Nobs, Delegationschef, BUWAL, Tel. 079 687 11 68 Robert Lamb, stellvertretender Delegationschef für die COP7, BUWAL, Tel. 079 593 28 45 François Pythoud, stellvertretender Delegationschef für die MOP1, BUWAL, Tel. 079 277 51 86