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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

MEDIENMITTEILUNG Verringerung des CO2-Ausstosses: Vernehmlassung zu vier Varianten eröffnet

Bern (ots)

Die Schweiz soll die klimapolitischen Ziele, wie
sie 
das Parlament im Gesetz verankert hat, mit zusätzlichen Massnahmen 
erreichen. Der Bundesrat hat heute vier Varianten zur weiteren 
Verringerung des CO2-Ausstosses in die Vernehmlassung geschickt. 
Drei davon enthalten eine CO2-Abgabe, eine setzt allein auf einen 
freiwilligen Klimarappen auf Treibstoffen. Der 
Vernehmlassungsbericht legt Auswirkungen der Varianten auf Klima, 
Wirtschaft und Finanzen dar. Die Vernehmlassung läuft bis zum 20. 
Januar 2005. Danach wird der Bundesrat entscheiden, wie er die 
Ziele 
des CO2-Gesetzes erreichen will. An seiner Klausur vom 11. Juni 
2004 
hatte der Bundesrat im Grundsatz beschlossen, vier Varianten zur 
Diskussion zu stellen. Heute hat er den entsprechenden Bericht in 
die Vernehmlassung geschickt; darin wird dargelegt, wie sich die 
vier Varianten klimapolitisch, wirtschaftlich und finanziell 
auswirken und welches ihre Vor- und Nachteile sind (vgl. 
Faktenblatt 
1). Welche Lösung er dem Parlament vorschlagen will, wird der 
Bundesrat vom Ergebnis der Vernehmlassung, aber auch von der 
Vorgehensweise in anderen europäischen Ländern sowie der 
Konkurrenzsituation der einheimischen Wirtschaft abhängig machen. 
Variante 1: CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen Auf Brennstoffen 
wird ab 2006 eine Abgabe von 35 Franken pro t CO2 (ca. 9 Rappen pro 
Liter Heizöl) erhoben. Auf Treibstoffen wird ab 2006 eine Abgabe 
von 
64 Franken pro t CO2 erhoben und ab 2008 auf 128 Franken pro t CO2 
(ca. 30 Rappen pro Liter Benzin) erhöht. Die CO2-Abgabe ist keine 
Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe, deren Erträge an die 
Bevölkerung und die Wirtschaft zurückfliessen. Bei dieser Variante 
erhält die Bevölkerung via Krankenkassen 192 Franken pro Kopf 
zurück. Davon profitieren alle, die mit Energie sparsam umgehen, 
insbesondere aber auch mittlere und untere Einkommensschichten mit 
Kindern. Die reine Abgabelösung bietet den Vorteil breiter und 
langfristig wirkender Preisanreize. Die Auswirkungen auf die 
Volkswirtschaft und auf die Beschäftigung sind positiv. Als Folge 
des Ab- satzrückganges bei den Treibstoffen sind aber 
Einnahmenausfälle von rund 450 Mio. Franken bei der Mineralölsteuer 
zu erwarten. Variante 2: CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen mit 
Teilzweckbindung für den Erwerb von Zertifikaten aus dem Ausland 
Auf 
Brennstoffen wird ab 2006 eine Abgabe von 35 Franken pro t CO2 (ca. 
9 Rappen pro Liter Heizöl) erhoben. Auf Treibstoffen wird ab 2006 
eine Abgabe von 64 Franken pro t CO2 (ca. 15 Rappen pro Liter 
Benzin) erhoben. Im Unterschied zu Variante 1 wird auf eine 
Anhebung 
des Abgabesatzes auf einer zweiten Stufe verzichtet. Stattdessen 
werden 2 Prozent der Einnahmen zweckgebunden für die Nutzung der 
flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls verwendet (vgl. 
Faktenblatt 3). Diese Teilzweckbindung erfordert eine Änderung des 
CO2-Gesetzes. Ca. 1 Mio. t CO2 der Treibstoffemissionen werden mit 
ausländischen Zertifikaten abgedeckt. Dadurch betragen die 
Einnahmenausfälle bei der Mineralölsteuer noch rund 225 Mio. 
Franken. Variante 3: CO2-Abgabe auf Brennstoffen mit Klimarappen 
auf 
Treibstoffen Auf Brennstoffen wird ab 2006 eine Abgabe von 35 
Franken pro t CO2 (ca. 9 Rappen pro Liter Heizöl) erhoben. Pro 
Liter 
Treibstoff wird auf Importstufe ein Klimarappen von 1 Rappen 
erhoben. Die Einnahmen von ca. 70 Mio. Franken werden im In- und 
Ausland eingesetzt. Im Inland sollen dabei vorab Biotreibstoffe 
gefördert werden sowie Massnahmen im Brennstoffbereich (Gebäude, 
Infrastrukturanlagen); im Ausland ist der Kauf von 
Emissionszertifikaten geplant; hier erfolgt die hauptsächliche 
CO2-Reduktion bei dieser Variante. Die Einnahmen aus der 
Mineralölsteuer gehen dafür kaum zurück. Für die Umsetzung des 
Klimarappens ist die Gründung einer Stiftung vorgesehen, deren 10- 
bis 20-köpfiger Stiftungsrat die Finanzierungsentscheide trifft. 
Variante 4: Allein Klimarappen auf Treibstoffen Bei dieser Variante 
wird auf Preisanreize über eine CO2-Abgabe ganz verzichtet. 
Stattdessen wird pro Liter Treibstoff ein Klimarappen von 1,6 
Rappen 
erhoben. Mit den Einnahmen von ca. 115 Mio. Franken werden 
gegenüber 
Variante 3 die Massnahmen im Gebäude- und Infrastrukturbereich 
verstärkt sowie mehr ausländische Zertifikate erworben.
Für die Umsetzung der Varianten sind Rechtserlasse erforderlich. So 
ist bei allen Varianten zu regeln, bis zu welchem Umfang 
ausländische Zertifikate ans CO2-Reduktionsziel angerechnet werden 
dürfen (Supplementarität); ebenfalls festgelegt werden müssen die 
Anforderungen an Klimaschutzprojekte im Ausland. Die drei Varianten 
mit CO2-Abgabe bedingen zudem eine Verordnung über die 
Abgabeerhebung, -rückverteilung und -befreiung. Bei Variante 2 
müsste das CO2-Gesetz selbst geändert werden. Die materiellen 
Elemente zu diesen drei Rechtserlassen sind in Anhang 1 bis 3 zum 
Vernehmlassungsbericht dargestellt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Januar 2005. Alle 
interessierten Kreise sind eingeladen, Stellung zu nehmen. Die 
Unterlagen sind unter www.umwelt-schweiz.ch/klima abrufbar. Der 
Bundesrat entscheidet nach der Auswertung der 
Vernehmlassungsergebnisse über die Variante und das weitere 
Vorgehen.
Bern, 20. Oktober 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Pressedienst UVEK, 031 322 55 11
Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88
Arthur Mohr, Chef Abteilung Ökonomie und Forschung BUWAL, 079 687 
11 69
Beilagen:
-	Kasten "Weitere Massnahmen sind nötig"
-	Faktenblatt 1: Überblick Varianten sowie Vor- und Nachteile
-	Faktenblatt 2: Stand Umsetzung CO2-Gesetz
-	Faktenblatt 3: Die flexiblen Mechanismen des Kyoto-
Protokolls
-	Vernehmlassungsbericht
Weitere Massnahmen sind nötig Klimaexperten erwarten bis Ende 
dieses 
Jahrhunderts eine globale Erwärmung zwischen 1,4 und 5,8 Grad 
Celsius. Diese ist nach heutigem Wissenstand vor allem auf den 
massiven Anstieg der Treibhausgase (insbes. CO2) zurückzuführen. 
Zur 
Eindämmung der Klimaerwärmung wurde 1992 von der internationalen 
Staatengemeinschaft die Klimakonvention und 1997 das Kyoto- 
Protokoll verabschiedet. Letzteres ist bis jetzt von 124 Ländern 
ratifiziert worden. Ende September hat die russische Regierung 
angekündigt, das Protokoll ebenfalls ratifizieren zu wollen. Nach 
der Ratifikation durch das russische Parlament könnte das Kyoto- 
Protokoll in Kraft treten. Von der Schweiz ist das Protokoll im 
vergangenen Jahr ratifiziert worden. Es verlangt für die Periode 
2008 bis 2012 gegenüber 1990 die Reduktion der Treibhausgase um 
acht 
Prozent. Kernstück der Umsetzung der Klimapolitik in der Schweiz 
ist 
das vom Parlament beschlossene CO2-Gesetz. Das CO2-Gesetz verlangt, 
dass die energetisch bedingten CO2- Emissionen bis 2010 gegenüber 
1990 gesamthaft um 10 Prozent sinken. Gemäss Modellrechnungen von 
Prognos gehen die Emissionen ohne zusätzliche Massnahmen bis 2010 
aber nur um 3,9 Prozent zurück. Bei den Brennstoffen 
(CO2-Minderungsziel von minus 15 Prozent) und bei den Treibstoffen 
(minus 8 Prozent) sind erhebliche Ziellücken zu erwarten. Ohne 
weitere Massnahmen wird bei den Brennstoffen eine Reduktion von nur 
11,4 Prozent erwartet, bei den Treibstoffen erhöhen sich die 
CO2-Emissionen gar um 8,5 Prozent. Gesamthaft müssen die 
CO2-Emissionen mit CO2-Abgabe und oder Klimarappen zusätzlich um 
2,6 
Mio. t CO2 reduziert werden. Können die Reduktionsziele nicht 
erreicht werden (vgl. Faktenblatt 2), muss der Bundesrat gemäss 
CO2-Gesetz eine CO2-Lenkungsabgabe auf fossilen Energien einführen. 
Als Alternative schlägt die Erdöl- Vereinigung den Klimarappen vor, 
also die Erhebung einer Finanzierungsabgabe auf Treibstoffen durch 
die Erdölfirmen.

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