Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Internationale Transporte gefährlicher Abfälle: Schweizer Delegation setzt auf Partnerschaften
Bern (ots)
Vom 25. bis 29. Oktober 2004 findet in Genf die siebte Vertragsparteienkonferenz der Basler Konvention statt. Das Übereinkommen regelt die grenzüberschreitenden Transporte gefährlicher Abfälle und deren Verwertung sowie Entsorgung. Für die Schweizer Delegation stehen an der Konferenz konkrete Partnerschaften mit der Industrie sowie mit den in Genf ansässigen UNO-Chemikalien-Konventionen im Vordergrund. Zudem soll die unkontrollierte Abwrackung von Hochseeschiffen diskutiert werden. Botschafter Beat Nobs, Chef der Abteilung Internationales des BUWAL, leitet die Schweizer Delegation.
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Sonderabfällen ist nicht in allen Ländern sichergestellt. An vielen Orten hat dies Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Gesundheit der Menschen. Die Basler Konvention regelt die grenzüberschreitenden Transporte gefährlicher Abfälle. Sie unterstützt insbesondere Entwicklungs- und Transitionsländer beim Aufbau umweltverträglicher Recyclings- und Entsorgungskonzepte. Dabei sollen Information und Kommunikation verbessert und geeignete Technologien gefördert werden.
Während der siebten Konferenz der Vertragsparteien (COP7), die vom 25. bis 29. Oktober 2004 in Genf stattfindet, stehen für die Schweizer Delegation folgende Themen im Vordergrund:
Förderung von Partnerschaften Im Rahmen der Arbeiten des Übereinkommens sollen künftig vermehrt direkte Partnerschaften mit internationalen Industrieverbänden, weltweit tätigen Firmen und Produzenten, internationalen Umweltschutzorganisationen (NGOs) und anderen UNO-Organisationen zum verbesserten Umgang mit Sonderabfällen angestrebt werden. So wurde bereits vor zwei Jahren auf Initiative der Schweiz ein umfassendes Partnerschaftsprojekt mit allen weltweit führenden Herstellern von Mobiltelefonen gestartet. Dessen Ziel ist der korrekte Umgang mit ausgedienten Geräten, was beispielsweise mit der Einführung von Sammelsystemen und umweltverträglichen Recyclingmethoden erreicht werden soll.
Um die Ziele der Konvention effizient zu erreichen, ist es ausserdem wichtig, dass die Organe und Parteien des Abkommens künftig enger mit den bestehenden UNO-Umweltkonventionen über Chemikalien (Rotterdam- und Stockholm-Konvention) zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit wird dadurch erleichtert, dass die Sekretariate des Basler Übereinkommens und der Rotterdam-Konvention ihren Sitz in Genf haben. In diesem Sinne setzt sich die Schweiz dafür ein, dass Genf auch den Zuschlag für den ständigen Sekretariatssitz der Stockholm-Konvention erhält (siehe unten).
Abwracken von Hochseeschiffen Das Abwracken ausgedienter Hochseeschiffe findet heute an den Stränden des indischen Subkontinents statt. Dort werden die Schiffe in Handarbeit für den Abtransport in die dortige Stahlindustrie zerlegt. Die Arbeiter aber auch ihre Familien sind den gefährlichen Substanzen (z.B. Asbest) ohne jeden Schutz ausgesetzt und gefährden dadurch ihre Gesundheit. Die beim Abwracken entstehenden gefährlichen Abfälle werden zudem nicht fachgerecht entsorgt und belasten die Umwelt. An der Konferenz sollen die Rahmenbedingungen weiter diskutiert werden, um diese Missstände zu beseitigen. Ziel ist die Entwicklung eines internationalen Regelungssystems, damit alle ausgedienten Hochseeschiffe künftig einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden. Auch hier erachtet die Schweizer Delegation die enge Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Vereinten Nationen wie der IMO (Internationale Meeresorganisation) und der ILO (Internationale Arbeitsschutzorganisation) als sehr wichtig.
Bern, 21. Oktober 2004 UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst Auskünfte: Beat Nobs, Botschafter, BUWAL, Chef Abteilung Internationales, Tel. 079 687 11 68 Marco Buletti, BUWAL, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Tel. 079 770 68 86
Die Basler Konvention im Genfer Kompetenzzentrum Das Basler Übereinkommen ist eine der drei internationalen Konventionen über Chemikalien und Abfälle, die in Genf angesiedelt sind. Im Internationalen Haus der Umwelt befinden sich neben dem Sitz der Basler Konvention auch: das Sekretariat der Rotterdam-Konvention über den Handel mit gefährlichen Chemikalien (Prior Informed Consent Procedure, PIC). Dieses Sekretariat wird gemeinsam mit Rom geführt; das interimistische Sekretariat der Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs). Die Schweiz bewirbt sich für die permanente Ansiedlung des Sekretariats der Stockholm-Konvention in Genf.