Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Bundesrat will Partikelfilterpflicht für Baumaschinen beibehalten
Bern (ots)
Der Bundesrat will die Russpartikelfilterpflicht für Baumaschinen nicht sistieren. Die Regierung beantragt dem Parlament aufgrund neuer Fakten die Ablehnung der Motion Hutter. Die Regierung beantragt dem Parlament aufgrund neuer Fakten die Ablehnung der Motion Hutter. Als der Bundesrat im August zum ersten Mal die Motion von Nationalrätin Hutter (04.3035) behandelte, tat er dies aufgrund falscher Kostenannahmen. In der Zwischenzeit liegen dazu neue Berechnungen vor ebenso wie eine klare Stellungnahme der Kantone für die Beibehaltung der Filterpflicht. Mit dieser Ausgangslage hat sich der Bundesrat noch einmal mit der Motion befasst. Diese verlangt die Sistierung der Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen", bis die EU eine entsprechende Regelung erlässt. Gemäss der Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) gilt seit dem 1. September 2003 auf Gross- und Langzeitbaustellen eine Partikelfilterpflicht für grössere Baumaschinen. Mittlere Baumaschinen müssen ab 1. September 2005 mit Partikelfiltern ausgerüstet sein. Aufgrund der neuen Fakten beantragt der Bundesrat nun dem Parlament die Ablehnung der Motion. Der Einsatz der Partikelfiltertechnik auf Baustellen ist nach Ansicht des Bundesrates technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar. Bereits rund ein Drittel der ausrüstungspflichtigen Baumaschinen in der Schweiz verfügen über einen Partikelfilter. Die Kosten für den Einbau von Filtern bei Baumaschinen auf Grossbaustellen liegen lediglich bei 0,45 Promille des Gesamtbauvolumens der Schweiz. Die Erfahrungen zeigen, dass die Partikelfilter-Systeme in der Praxis einwandfrei funktionieren und eine bedeutende Reduktion des gesundheitsschädigenden Dieselrusses ermöglichen (siehe Kasten). Bestärkt wird der Bundesrat zudem durch die schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK): Sie weist darauf hin, dass die in der Motion geschilderten Probleme keine funktionierenden Filtersysteme auf dem Schweizer Markt, Überforderung der Kantone mit dem Vollzug in der Praxis nicht existieren. Eine Sistierung hätte nach Ansicht der BPUK nachteilige Folgen sowohl für die Bauunternehmen selber als auch für den Vollzug anderer Vorschriften.
Bern, 27. Oktober 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Presse- und Informationsdienst UVEK, 031 322 55 11
Beilagen: Motion Hutter, Antwort des Bundesrates
Weitere Informationen zum Thema: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_luft/vorschriften/industrie_gewer be/index.html
Deutlich weniger schädliche Dieselruss-Emissionen dank Partikelfiltern Baumaschinen belasten die Luft stark durch Dieselruss: Sie stossen ca. 20 Prozent dieses Luftschadstoffes aus. Die Dieselruss- Emissionen können mit Partikelfiltern deutlich eingedämmt werden. Feinpartikel, vor allem aus Dieselmotoren, sind für die Gesundheit äusserst schädlich. Sie wirken krebserregend, begünstigen Allergien, können Asthma und Bronchitis auslösen und erhöhen die Gefahr eines Herzinfarkts. Auch Zusammenhänge zwischen einer erhöhten Feinpartikelbelastung und plötzlichem Kindstod konnten nachgewiesen werden. Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen zudem, dass die Feinpartikel auch direkt ins Gehirn eindringen können und dort ein Risiko für die Alzheimer-Krankheit darstellen. Feinpartikel beeinträchtigen den Menschen nicht nur über die Luft, sondern auch, indem sie den Boden und die Pflanzen belasten. Die im Staub enthaltenen Schwermetalle und Dioxine/Furane gelangen über die Nahrungsmittelkette in die Organismen.