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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Bundesrat will Partikelfilterpflicht für Baumaschinen beibehalten

Bern (ots)

Der Bundesrat will die Russpartikelfilterpflicht für
Baumaschinen nicht sistieren. Die Regierung beantragt dem Parlament 
aufgrund neuer Fakten die Ablehnung der Motion Hutter. Die Regierung 
beantragt dem Parlament aufgrund neuer Fakten die Ablehnung der 
Motion Hutter. Als der Bundesrat im August zum ersten Mal die Motion 
von Nationalrätin Hutter (04.3035) behandelte, tat er dies aufgrund 
falscher Kostenannahmen. In der Zwischenzeit liegen dazu neue 
Berechnungen vor ebenso wie eine klare Stellungnahme der Kantone für 
die Beibehaltung der Filterpflicht. Mit dieser Ausgangslage hat sich 
der Bundesrat noch einmal mit der Motion befasst. Diese verlangt die 
Sistierung der Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen", bis die 
EU eine entsprechende Regelung erlässt. Gemäss der Richtlinie des 
Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) gilt seit dem 1. 
September 2003 auf Gross- und Langzeitbaustellen eine 
Partikelfilterpflicht für grössere Baumaschinen. Mittlere 
Baumaschinen müssen ab 1. September 2005 mit Partikelfiltern 
ausgerüstet sein. Aufgrund der neuen Fakten beantragt der Bundesrat 
nun dem Parlament die Ablehnung der Motion. Der Einsatz der 
Partikelfiltertechnik auf Baustellen ist nach Ansicht des 
Bundesrates technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich 
tragbar. Bereits rund ein Drittel der ausrüstungspflichtigen 
Baumaschinen in der Schweiz verfügen über einen Partikelfilter. Die 
Kosten für den Einbau von Filtern bei Baumaschinen auf 
Grossbaustellen liegen lediglich bei 0,45 Promille des 
Gesamtbauvolumens der Schweiz. Die Erfahrungen zeigen, dass die 
Partikelfilter-Systeme in der Praxis einwandfrei funktionieren und 
eine bedeutende Reduktion des gesundheitsschädigenden Dieselrusses 
ermöglichen (siehe Kasten). Bestärkt wird der Bundesrat zudem durch 
die schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz 
(BPUK): Sie weist darauf hin, dass die in der Motion geschilderten 
Probleme – keine funktionierenden Filtersysteme auf dem Schweizer 
Markt, Überforderung der Kantone mit dem Vollzug – in der Praxis 
nicht existieren. Eine Sistierung hätte nach Ansicht der BPUK 
nachteilige Folgen sowohl für die Bauunternehmen selber als auch für 
den Vollzug anderer Vorschriften.
Bern, 27. Oktober 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Presse- und Informationsdienst UVEK, 031 322 55 11
Beilagen: 
Motion Hutter, Antwort des Bundesrates
Weitere Informationen zum Thema:
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_luft/vorschriften/industrie_gewer
be/index.html
Deutlich weniger schädliche Dieselruss-Emissionen dank 
Partikelfiltern Baumaschinen belasten die Luft stark durch 
Dieselruss: Sie stossen ca. 20 Prozent dieses Luftschadstoffes aus. 
Die Dieselruss- Emissionen können mit Partikelfiltern deutlich 
eingedämmt werden. Feinpartikel, vor allem aus Dieselmotoren, sind 
für die Gesundheit äusserst schädlich. Sie wirken krebserregend, 
begünstigen Allergien, können Asthma und Bronchitis auslösen und 
erhöhen die Gefahr eines Herzinfarkts. Auch Zusammenhänge zwischen 
einer erhöhten Feinpartikelbelastung und plötzlichem Kindstod 
konnten nachgewiesen werden. Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse 
zeigen zudem, dass die Feinpartikel auch direkt ins Gehirn 
eindringen können und dort ein Risiko für die Alzheimer-Krankheit 
darstellen. Feinpartikel beeinträchtigen den Menschen nicht nur über 
die Luft, sondern auch, indem sie den Boden und die Pflanzen 
belasten. Die im Staub enthaltenen Schwermetalle und Dioxine/Furane 
gelangen über die Nahrungsmittelkette in die Organismen.

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