Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Sparmassnahmen im Umweltbereich: Bundesrat legt Rückzug bei Tankanlagen dem Parlament vor
Bern (ots)
Der Bund will sein Engagement im Bereich Tankanlagen auf ein Minimum reduzieren: Diese Sparmassnahme im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 bedingt Anpassungen des Gewässerschutzgesetzes sowie entsprechender Verordnungen. Der Bundesrat hat heute vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft für die Teilrevision dieses Gesetzes ans Parlament überwiesen.
Aufgrund der Sparvorgaben des Parlaments im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 will sich der Bund aus dem Bereich Tankanlagen weitgehend zurückziehen. Diese Verzichtsmassnahme macht eine Teilrevision des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer nötig, ebenso eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 sowie die Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten vom 1. Juli 1998.
Dieses Gesetzespaket ist in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst worden: Von 60 Stellungnahmen lehnten die SP sowie zehn Kantone die Vorlage ganz oder weitgehend ab; die übrigen Stellungnahmen fielen insgesamt positiv aus. Die Kantone und auch die Berufsverbände des Tankgewerbes machten aber zu wichtigen Punkten Verbesserungsvorschläge. Diese werden nun weitgehend in die Vorlage aufgenommen (siehe Kasten).
Der Bundesrat hat heute vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft und den Entwurf zur Gesetzes- Teilrevision dem Parlament überwiesen.
Ziel: Heutigen Sicherheitsstandard beibehalten Mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen verschwinden für den Bund im Bereich Tankanlagen weitgehend die Oberaufsicht, Koordination und Beratung sowie die Typenprüfung von Tankanlageteilen.
Wichtige Grundsätze im Bereich Tankanlagen sollen aber beibehalten werden, um den bis heute erreichten Sicherheitsstandard nicht zu gefährden. Hier geht es um das Verhindern, das leichte Erkennen und das Zurückhalten von Flüssigkeitsverlusten bei Tankanlagen sowie zentrale Vorschriften über die Bewilligungspflicht und Schutzmassnahmen. Diese Grundsätze werden neu im Gewässerschutzgesetz verankert. Gegenüber den heutigen Vorschriften soll sich die kantonale Bewilligungspflicht auf wassergefährdende Lageranlagen in nutzbaren Grundwasservorkommen beschränken. Aufgrund von Vernehmlassungseingaben neu eingeführt wird im Gewässerschutzgesetz eine Meldepflicht für nicht bewilligungspflichtige Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten. Dank dieser Meldepflicht wird zum Beispiel die Suche nach der Ursache bei einer Verschmutzung des Grundwassers vereinfacht. Klargestellt wird zudem, dass Abwasseranlagen und Anlagen für Hofdünger nicht unter die Bestimmungen über den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten fallen.
Eine Übergangsbestimmung ist für einwandige Lagerbehälter in der Erde vorgesehen: Sie dürfen nur noch bis 1. Januar 2015 betrieben werden, ab dann müssen sie doppelwandig sein.
Bern, 22. Dezember 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88 Christoph Wenger, Chef Sektion Altlasten und Tankanlagen, 031 322 93 71
Beilagen unter : http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040623/01092/index.html
Botschaft über die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
Änderung der Gewässerschutzverordnung und erläuternder Bericht über die Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) sowie Änderung der Gewässerschutzverordnung
Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse