Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Vereinheitlichung der Gebühren des BUWAL
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute die Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL genehmigt. Darin wird die Gebührenerhebung für Dienstleistungen und Verfügungen vereinheitlicht und vereinfacht. Die neue Regelung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
Zu rund 95% sind die Tätigkeiten des BUWAL gebührenfrei. Vor allem für Bewilligungen zugunsten von Dritten verlangt das BUWAL jedoch Gebühren. Diese werden erhoben für Leistungen, die für einzelne Personen oder Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung einen Vorteil bedeuten. Beispielsweise wird eine Gebühr verlangt für Bewilligungen für den Einsatz von landes- und standortfremder Fische und Krebse, für die Einfuhr von Pflanzen und Saatgut für forstliche Zwecke oder für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen. Die Kosten eines solchen Verfahrens stellt das Amt dem Antragsteller in Rechnung. Bisher waren die Gebühren des BUWAL in verschiedenen Verordnungen geregelt (z.B. Stoffverordnung und Freisetzungsverordnung). Die vom Bundesrat verabschiedete Regelung bringt nun eine Vereinheitlichung des Gebührenrechts mit sich. Die Gebührenverordnung des BUWAL ergänzt die Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes, welche am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist; laut ihr muss für die einzelnen Bundesämter in einer eigenen Verordnung bestimmt werden, welche Dienstleistungen zu welchen Ansätzen zu verrechnen sind.
Bern, 3. Juni 2005 UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst Auskünfte: Siegfried Lagger, Abteilung Recht BUWAL, Tel. 031 322 69 39
Beilagen: Gebührenverordnung BUWAL http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20050603/01168/index.html