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Staatskanzlei Luzern

Neue Struktur und Schulkreise der Sekundarstufe l der Volksschule

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat für die Sekundarstufe l der
Volksschule verschiedene Änderungen inhaltlicher, organisatorischer
und struktureller Art beschlossen. Sie betreffen einerseits die
Einführung eines zusätzlichen Niveaus für anschliessende
anspruchsvolle Ausbildungsgänge, andererseits die Bereinigung der
Schulkreise.
Die Schaffung von Berufsmaturitätsschulen und Kurzzeitgymnasien
hat Auswirkungen auf die Sekundarstufe l der Volksschule (7. bis 9.
Schuljahr). Eine Arbeitsgruppe, die sich paritätisch aus Vertretungen
des Kantons und der Gemeinden zusammensetzte, erarbeitete zuhanden
des Regierungsrates einen Bericht über die notwendigen inhaltlichen,
strukturellen und organisatorischen Veränderungen der Sekundarstufe
l. Der Regierungsrat hat nun aufgrund dieser Ergebnisse folgende
Beschlüsse gefasst:
  • Schaffung von vier Leistungs- bzw. Angebotsbereichen, welche mit dem siebten Schuljahr beginnen und für die die Zuteilung im Rahmen des Übertrittsverfahrens am Ende der Primarschule erfolgt: Niveau A (erweiterte Anforderungen, Begabtenförderung), Niveau B (höhere Anforderungen), Niveau C (mittlere Anforderungen, Realschule) und Niveau D (grundlegende Anforderungen, Werkschule) mit entsprechenden Notenrichtwerten.
  • Mögliche Strukturen der Sekundarstufe l gemäss Gesetz über die Volksschulbildung
1. Getrennte Sekundarstufe: Real- und Sekundarklassen getrennt.
2. Kooperative Sekundarstufe (Real- und Sekundarklassen werden
getrennt geführt, in einzelnen Fächern (Fremdsprachen, Mathematik)
werden die Klassen aufgelöst und der Unterricht in drei Niveaustufen
erteilt.
3. Integrierte Sekundarstufe: Real- und Sekundarklassen werden
gemeinsam unterrichtet, in einzelnen Fächern (Fremdsprachen,
Mathematik) wird der Unterricht in zwei oder drei Niveaustufen
erteilt.
Diese Eckwerte führen teilweise zu einer Neueinteilung der
Schulkreise mit bestimmten minimalen Grössen. Für die Schulstandorte
hat dies folgende Konsequenzen:
  • Bei 24 Schulkreisen mit über 70 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang können alle drei obengenannten Strukturmodelle realisiert werden.
  • Bei 16 Schulkreisen mit über 45 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang kann die Gemeinde nur zwischen dem kooperativen und integrierten Modell wählen.
  • Bei den 8 bisherigen Standorten, die aufgrund der Schülerzahlen keinen eigenen Schulkreis bilden können werden individuelle Lösungen getroffen, indem diese zum Teil mit anderen Gemeinden einen Schulkreis bidlen (Büron, Hildisrieden, Rain) oder nur Teilbereiche der Sekundarstufe I anbieten (Flühli, Grossdietwil, Hasle, Hergiswil, Luthern).
  • Zwei Schulkreise werden aufgehoben (Marbach, Schwarzenberg).
Bei fünf Schulstandorten sind noch ergänzende Abklärungen
notwendig (Büron, Eschenbach, Schongau, Ufhusen, Zell), bevor ein
definitiver Entscheid getroffen wird.
Für die Umsetzung haben die Gemeinden bis zu Beginn des
Schuljahres
2005/2006 Zeit. Da die Reform für zahlreiche Schulen eine sehr grosse
Veränderung darstellt, werden sie durch das Amt für Volksschulbildung
des Bildungsdepartements im Rahmen eines Projekts unterstützt.
Rückfragen:
Dr. Charles Vincent, Vorsteher Gruppe Unterricht im
Bildungsdepartement, 
Tel: 041 228 52 12, heute Montag, 30. April von 9 bis 11.30 Uhr.

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