Neue Struktur und Schulkreise der Sekundarstufe l der Volksschule
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat für die Sekundarstufe l der Volksschule verschiedene Änderungen inhaltlicher, organisatorischer und struktureller Art beschlossen. Sie betreffen einerseits die Einführung eines zusätzlichen Niveaus für anschliessende anspruchsvolle Ausbildungsgänge, andererseits die Bereinigung der Schulkreise.
Die Schaffung von Berufsmaturitätsschulen und Kurzzeitgymnasien hat Auswirkungen auf die Sekundarstufe l der Volksschule (7. bis 9. Schuljahr). Eine Arbeitsgruppe, die sich paritätisch aus Vertretungen des Kantons und der Gemeinden zusammensetzte, erarbeitete zuhanden des Regierungsrates einen Bericht über die notwendigen inhaltlichen, strukturellen und organisatorischen Veränderungen der Sekundarstufe l. Der Regierungsrat hat nun aufgrund dieser Ergebnisse folgende Beschlüsse gefasst:
- Schaffung von vier Leistungs- bzw. Angebotsbereichen, welche mit dem siebten Schuljahr beginnen und für die die Zuteilung im Rahmen des Übertrittsverfahrens am Ende der Primarschule erfolgt: Niveau A (erweiterte Anforderungen, Begabtenförderung), Niveau B (höhere Anforderungen), Niveau C (mittlere Anforderungen, Realschule) und Niveau D (grundlegende Anforderungen, Werkschule) mit entsprechenden Notenrichtwerten.
- Mögliche Strukturen der Sekundarstufe l gemäss Gesetz über die Volksschulbildung
1. Getrennte Sekundarstufe: Real- und Sekundarklassen getrennt.
2. Kooperative Sekundarstufe (Real- und Sekundarklassen werden getrennt geführt, in einzelnen Fächern (Fremdsprachen, Mathematik) werden die Klassen aufgelöst und der Unterricht in drei Niveaustufen erteilt.
3. Integrierte Sekundarstufe: Real- und Sekundarklassen werden gemeinsam unterrichtet, in einzelnen Fächern (Fremdsprachen, Mathematik) wird der Unterricht in zwei oder drei Niveaustufen erteilt.
Diese Eckwerte führen teilweise zu einer Neueinteilung der Schulkreise mit bestimmten minimalen Grössen. Für die Schulstandorte hat dies folgende Konsequenzen:
- Bei 24 Schulkreisen mit über 70 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang können alle drei obengenannten Strukturmodelle realisiert werden.
- Bei 16 Schulkreisen mit über 45 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang kann die Gemeinde nur zwischen dem kooperativen und integrierten Modell wählen.
- Bei den 8 bisherigen Standorten, die aufgrund der Schülerzahlen keinen eigenen Schulkreis bilden können werden individuelle Lösungen getroffen, indem diese zum Teil mit anderen Gemeinden einen Schulkreis bidlen (Büron, Hildisrieden, Rain) oder nur Teilbereiche der Sekundarstufe I anbieten (Flühli, Grossdietwil, Hasle, Hergiswil, Luthern).
- Zwei Schulkreise werden aufgehoben (Marbach, Schwarzenberg).
Bei fünf Schulstandorten sind noch ergänzende Abklärungen notwendig (Büron, Eschenbach, Schongau, Ufhusen, Zell), bevor ein definitiver Entscheid getroffen wird.
Für die Umsetzung haben die Gemeinden bis zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 Zeit. Da die Reform für zahlreiche Schulen eine sehr grosse Veränderung darstellt, werden sie durch das Amt für Volksschulbildung des Bildungsdepartements im Rahmen eines Projekts unterstützt.
Rückfragen: Dr. Charles Vincent, Vorsteher Gruppe Unterricht im Bildungsdepartement, Tel: 041 228 52 12, heute Montag, 30. April von 9 bis 11.30 Uhr.