Die Institution Kantonschemiker" wird in Luzern 125
Luzern (ots)
Selbstkontrolle bei Lebensmittel-Produzenten bewährt sich
Im vergangenen Jahr haben die Lebensmittelinspektoren und - kontrolleure im Kanton Luzern 2300 Betriebskontrollen vorgenommen. In knapp 24 Prozent der besuchten Betriebe mussten Beanstandungen ausgesprochen werden. Das sind 8,5 Prozent weniger als im Vorjahr und über 20 Prozent weniger als 1998. Dies geht aus dem Jahresbericht des Kantonalen Laboratoriums hervor, das heute, am 7. Juni 2001, Jubiläum feiert: Vor 125 Jahren ist im Kanton Luzern der erste Kantonschemiker gewählt worden. Er hatte damals wie heute (als Chef der Lebensmittelüberwachung) dafür zu sorgen, dass Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln geschützt und durch minderwertige Produkte nicht hinters Licht geführt werden.
Die Statistik der Inspektionen im Jahr 2000 vermittelt zugleich einen Einblick in die Branchenvielfalt wie in die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe. Von 2293 Inspektionen entfielen deren 993 auf Gastwirtschaften, 364 auf Lebensmittelverkaufsgeschäfte, 163 auf Bäckereien und 125 auf Kioske und Take away-Läden. Erfreulicherweise ging die Beanstandungsquote (23,9 Prozent) gegenüber 1999 (32,4 %) nochmals zurück. Eine markante Verbesserung war bereits im Jahr zuvor zu verzeichnen.
Offensichtlich trägt die Strategie mit dem neuen Konzept der "Selbstkontrolle" Früchte. Mit dem Lebensmittelgesetz von 1992 wurde laut Kantonschemiker Anton Tuor das Gewicht der Verantwortung stark auf die Selbstkontrolle der Betriebe verlagert. "Während wir früher ausschliesslich Endprodukte überprüft und "Momentaufnahmen" in Betrieben beurteilt haben, legen wir heute den Schwerpunkt der Kontrollen auf den hygienischen Standard und die damit verbundenen Prozesse im Betrieb." Auffallend sind laut Jahresbericht die besseren Werte bei den Milchwirtschaftsbetrieben, beim Lebensmittelverkauf ab Hof und bei den Take aways. Mehr Beanstandungen als im Jahr zuvor stehen bei den "Fabrikations- und Grossbetrieben" zu Buch. Die meisten Mängel waren nicht schwerwiegender Art und konnten daher mit der Verfügung von Massnahmen behoben werden. Die Einhaltung der Verfügungen wird mittels Nachkontrollen überprüft. Gravierende Vorkommnisse hingegen können Benützungsverbote (für Geräte oder Einrichtungen) und Strafanzeigen zur Folge haben. Betriebsschliessungen als letzte Konsequenz mussten in den letzten Jahren nicht ausgesprochen werden.
Im Kantonalen Laboratorium arbeiten 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Verantwortung des Kantonschemikers in den Bereichen Betriebsinspektionen und Laboruntersuchungen. Bei den Betriebsinspektionen werden die zwei Lebensmittelinspektoren von meist nebenamtlichen Kontrolleuren unterstützt. Der Bereich Laboruntersuchungen verzweigt sich in die Abteilungen Analytik, Wasser und Biologie. Hier steht das Produkt im Vordergrund: Lebensmittel, Trinkwasser oder Gebrauchsgegenstände wie Geschirr und Verpackungsmaterial, aber auch Kosmetika und Spielzeuge. Im vergangenen Jahr wurden 6308 Proben gezielt erhoben. 855 Mal führte deren Untersuchung zu einer Beanstandung.
Das Kantonale Laboratorium ist eine Verbraucherschutzorganisation. Sie sichert den Gesundheitsschutz im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände und schützt die Konsumenten vor Täuschungen. Hier wird die korrekte Umsetzung der weitreichenden Bestimmungen über die Deklaration von Lebensmitteln überwacht. Die Lebensmittelkontrollbehörden vollziehen aber auch Vorschriften aus dem Bereich der Landwirtschaftsgesetzgebung: Die Konsumenten sollen bei ihrem Kaufentscheid wissen, woher die Produkte kommen und wie sie produziert wurden (Bioprodukte, Verwendung von Hormonen in der Aufzucht, Käfighaltung etc.).
Kasten 1: 125 Jahre im Dienst des Konsumenten
Am 7. Juni 1876 wählte die Luzerner Regierung den Apotheker Dr. Robert Stierlin-Hauser zum ersten Kantonschemiker des Kantons Luzern. In der Botschaft an den Grossen Rat führte die Regierung als Begründung an, dass "die Aufstellung dieses Beamten schon früher vielseitig gewünscht worden sei", denn "die Verfälschung von Lebensmitteln ist zu einem eigenen Industriezweig geworden und eine strenge Aufsicht in dieser Beziehung wird im Interesse des allgemeinen Gesundheitsschutzes zur Nothwendigkeit". Der Kantonschemiker führte sein Laboratorium gegen Entschädigung als Einmannbetrieb in privaten Räumlichkeiten. Damit hatte Luzern als einer der ersten Kantone eine Einrichtung zum Schutz der Konsumenten.
Der Kantonschemiker leitet die Lebensmittelüberwachung. Er ist verantwortlich für die Betriebskontrollen durch die kantonalen Lebensmittelinspektoren und Lebensmittelkontrolleure. Diese sind meist nebenamtliche Kontrollorgane, die im Kanton Luzern administrativ den Gemeinden zugeordnet sind.
Kasten 2: Schutz vor Täuschung und Gesundheitsgefahren
Das Lebensmittelgesetz von 1992 will den Konsumenten nicht nur vor gesundheitlichen Gefahren im Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen - darunter versteht man von Geschirr über Kosmetika bis zu Spielzeugen alle möglichen Gegenstände des täglichen Bedarfs - sondern auch vor Täuschung bei Lebensmitteln schützen und den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherstellen. Um diese Ziele zu erreichen, werden Händler und Produzenten zur sogenannten Selbstkontrolle verpflichtet. Die Selbstkontrolle verlangt von den Betrieben nicht nur die Untersuchung von Proben auf eigene Rechnung, sondern verpflichtet die Betriebsverantwortlichen auch zur Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems. Dieses umfasst mindestens eine Gefahrenbeurteilung, die Festlegung von Arbeitsanweisungen im Umgang mit den Produkten, um die erkannten Gefahren möglichst zu verhindern, sowie eine rückverfolgbare Bestätigung der Einhaltung dieser Massnahmen mittels Kontrollblättern. Ein derartiges System funktioniert nur, wenn ein Betrieb alle seine Mitarbeiter regelmässig schult.
Kontakt:
Anton Tuor, Kantonschemiker, Tel. +41 41 248 84 03.