Artenreichtum sichern dank Öko-Qualitätsverordnung
Luzern (ots)
Um artenreiche Wiesen- und Heckenlandschaften zu erhalten und naturnahe Flächen ökologisch richtig zusammenzuführen, will der Bund höhere Beiträge an Bewirtschafter ausrichten. Am 1. Mai 2001 hat der Bundesrat deshalb die Öko-Qualitätsverordnung als Ergänzung der Direktzahlungsverordnung in der Landwirtschaft in Kraft gesetzt und damit die Grundlage für solche Beiträge geschaffen.
Einen Rechtsanspruch auf solche Beiträge gibt es nicht. Die Mindestanforderungen werden vom Bund vorgegeben, doch legt jeder Kanton nach eigenen Kriterien fest, für welche Flächen Beiträge entrichtet werden. Ebenso liegt der Vollzug bei den Kantonen. Im Kanton Luzern sollen das Landwirtschaftsamt und das Amt für Natur- und Landschaftsschutz die Öko-Qualitätsverordnung umsetzen.
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Urs Meyer, Vorsteher des Amtes für Natur- und Landschaftsschutzes, und bestehend aus Vertretern der beiden kantonalen Dienststellen, des Bauernverbandes und der kantonalen Naturschutzorganisationen hat den Auftrag, die kantonalen Kriterien festzulegen, die Kontrolltätigkeit zu regeln, die Aufgaben zwischen den Ämtern aufzuteilen und die Auszahlungen zu organisieren.
Schultheiss und Wirtschaftsdirektor Anton Schwingruber erwartet den Schlussbericht der Arbeitsgruppe auf Ende Oktober 2001. Ihm ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Leistungen, die diese Beiträge rechtfertigen, in der Landwirtschaft ablesbar werden, z.B. durch zusätzliche attraktive Feldblumenwiesen.
Erste Sitzungen der Arbeitsgruppe ergaben, dass die Anforderungen, um Beiträge auszurichten, im Kanton Luzern nicht über die Bundesnormen hinaus gehen werden und dass der Vollzug der Verordnung die beiden Amtsstellen stark belasten wird.
Kontakt:
Urs Meyer, Vorsteher für Natur- und Landschaftsschutz,
Tel. +41 41 228 58 07