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Staatskanzlei Luzern

Die Informationstechnologie in der Verwaltung fordert den Datenschutz heraus

Luzern (ots)

Der kantonale Datenschutzbeauftragte, Marcel
Studer, zeigt in seinem Tätigkeitsbericht April (Stellenantritt) bis
Dezember 2000 auf, zu welchen Themen Anfragen und Gesuche bei ihm
eingegangen sind und in welchen Projekten der kantonalen Verwaltung
er mitarbeitet.
Der Datenschutzbeauftragte hält in seinem Bericht fest, dass die
Bevölkerung zunehmend erwarte, dass Verwaltungen mit Personendaten
sehr zurückhaltend umgehen. Er zeigt auf, unter welchen
Voraussetzungen die Einwohnerkontrollen der Gemeinden, die begehrte
Anlaufstellen für den Bezug von Personendaten sind, Adressen bekannt
geben oder veröffentlichen dürfen. Weiter macht er auf die
zusätzlichen Gefahren und Risiken aufmerksam, wenn Verwaltungen die
Bewirtschaftung von Personendaten aus Kostengründen an Dritte
auslagern. Und er zeigt auf, weshalb seiner Ansicht nach das
Verzeichnis der Fahrzeughalterinnen und -halter datenschutzrechtlich
nicht ganz unbedenklich ist.
Für das Interenet und die Kommunikation mittels E-Mails in der
kantonalen Verwaltung werden zur Zeit durch eine Arbeitsgruppe, der
der Datenschutzbeauftragte vorsteht, Regeln für die Nutzung und
Überwachung erarbeitet. Auf die Zukunft hin sind seine Ausführungen
zum e-Government gerichtet. E-Governement meint die Information,
Konsultation und Partizipation von Dritten, insbesondere von
Bürgerinnen und Bürgern, über und am staatlichen Handeln. Hier sieht
der Datenschutzbeauftragte grosse Anforderungen bezüglich Sicherheit
und Kontrolle auf den Staat zukommen.
Schliesslich erwartet der Datenschutzbeauftragte angesichts der
wachsenden Bedeutung von Datenschutz und Datensicherheit im
Informationszeitalter, dass zukünftig höhere personelle und
finanzielle Mittel für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern,
Tel +41 41 228 50 22

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