Die Informationstechnologie in der Verwaltung fordert den Datenschutz heraus
Luzern (ots)
Der kantonale Datenschutzbeauftragte, Marcel Studer, zeigt in seinem Tätigkeitsbericht April (Stellenantritt) bis Dezember 2000 auf, zu welchen Themen Anfragen und Gesuche bei ihm eingegangen sind und in welchen Projekten der kantonalen Verwaltung er mitarbeitet.
Der Datenschutzbeauftragte hält in seinem Bericht fest, dass die Bevölkerung zunehmend erwarte, dass Verwaltungen mit Personendaten sehr zurückhaltend umgehen. Er zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Einwohnerkontrollen der Gemeinden, die begehrte Anlaufstellen für den Bezug von Personendaten sind, Adressen bekannt geben oder veröffentlichen dürfen. Weiter macht er auf die zusätzlichen Gefahren und Risiken aufmerksam, wenn Verwaltungen die Bewirtschaftung von Personendaten aus Kostengründen an Dritte auslagern. Und er zeigt auf, weshalb seiner Ansicht nach das Verzeichnis der Fahrzeughalterinnen und -halter datenschutzrechtlich nicht ganz unbedenklich ist.
Für das Interenet und die Kommunikation mittels E-Mails in der kantonalen Verwaltung werden zur Zeit durch eine Arbeitsgruppe, der der Datenschutzbeauftragte vorsteht, Regeln für die Nutzung und Überwachung erarbeitet. Auf die Zukunft hin sind seine Ausführungen zum e-Government gerichtet. E-Governement meint die Information, Konsultation und Partizipation von Dritten, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern, über und am staatlichen Handeln. Hier sieht der Datenschutzbeauftragte grosse Anforderungen bezüglich Sicherheit und Kontrolle auf den Staat zukommen.
Schliesslich erwartet der Datenschutzbeauftragte angesichts der wachsenden Bedeutung von Datenschutz und Datensicherheit im Informationszeitalter, dass zukünftig höhere personelle und finanzielle Mittel für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
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Staatskanzlei Luzern,
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