Gespräch mit Rita Gettkowski, Leiterin des Luzerner Interventionsprojekts gegen häusliche Gewalt (LIP)
Luzern (ots)
Häusliche Gewalt darf nie und nimmer Privatsache sein
Jede fünfte Frau in der Schweiz ist von der häuslichen Gewalt betroffen. Diese äussert sich in den verschiedensten Formen, angefangen von der Demütigung und Beschimpfung über das Anwenden von körperlicher und psychischer Gewalt bis hin zur Tötung. Das Luzerner Interventionsprojekt will die Gewalt gegen Frauen mit einem neuen Ansatz und den drei Hauptzielen: Gewalt stoppen - Opfer schützen - Täter zur Verantwortung ziehen - bekämpfen.
Nach einer Nationalfondstudie erfährt jede fünfte Frau körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Für rund vierzig Frauen endet jährlich die Beziehung zu einem Mann tödlich. Was ist unter dem Begriff "häusliche Gewalt" zu verstehen?
Rita Gettkowski: Unter häuslicher Gewalt, ist die Gewalt in einer Beziehung, in der Partnerschaft, der Ehe oder Familie zu verstehen. Dabei handelt es sich vorwiegend um männliche Gewalt und eine solche unter Erwachsenen. In mindestens neun von zehn Fällen ist der Mann der Täter. Bei den Auseinandersetzungen geht es um Macht und um die Kontrolle über einen anderen Menschen mit dem Mittel der Gewalt. Es beginnt bei Beschimpfungen, Demütigungen, Drohungen und geht über Nötigung, die Anwendung von physischem Druck und Körperverletzung bis hin zur Tötung.
Was für Frauen sind von häuslicher Gewalt betroffen?
Es gibt kein Opferprofil. Von der häuslichen Gewalt sind Frauen aller Altersstufen, Kulturen und sozialen Schichten betroffen. Wo das Machtgefälle in einer Beziehung am grössten ist, besteht auch die grösste Gefahr von Missbrauch. Dies kann beispielsweise in Partnerschaften sein, in denen der Mann sich als "Herr im Haus" fühlt und seiner Partnerin zu Hause seinen Willen aufzwingen will. Die klassische Arbeitsteilung, die untergeordnete Stellung der Frauen und ihre wirtschaftliche Abhängigkeit können dabei die Gewalt gegen Frauen begünstigen.
Trotzdem, viele harren trotz Misshandlungen aus, ziehen auch einst eingeleitete Anzeigen zurück. Warum?
Viele Frauen schweigen aus Scham. Manche von ihnen haben das Selbstvertrauen verloren und damit keine Kraft zum Weggehen. Die einen wissen nicht, wohin sie gehen könnten. Oder sie besitzen kein Geld und sehen keine Möglichkeit für die Kinder und sich selbst zu sorgen. Viele Frauen bleiben aus Angst, der Mann könne seine Drohungen wahr machen. Schliesslich gibt es Frauen, die ihren Mann trotz seiner Gewaltanwendung immer noch lieben und hoffen, dass er sich ändern wird. Gerade deshalb gilt es, die Frauen besser zu unterstützen, ihnen zu erklären, was für Möglichkeiten sie haben, welche Anlaufstelle es gibt und was in einem Strafverfahren geschieht.
Ist es denn Aufgabe des Kantons sich mit dieser Problematik auseinander zu setzen. Es gibt doch schon genügend Anlaufstellen, die sich dieses Problems annehmen?
Es ist sicherlich auch eine der Aufgaben der öffentlichen Hand. Die öffentlichen Kosten, die Gewalt gegen Frauen verursachen, belaufen sich jährlich gesamtschweizerisch auf fast 410 Millionen Franken. Davon entfällt ein grosser Teil (Polizei, Sozialhilfe, Gerichte, Spitalpflege) bei den Kantonen an. Es ist aber klar festzuhalten, dass das Luzerner Interventionsprojekt keine neue Anlaufstelle des Kantons ist. Mit den Opferberatungsstellen, dem Frauenhaus oder dem Männerbüro kennen wir bereits genügend Institutionen. Ziel des Projekts ist es, konkrete Massnahmen zu prüfen und zu entwickeln um den Schutz der betroffenen Frauen und Kinder zu verbessern und die Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen.
Um Massnahmen zu prüfen oder zu entwickeln sind Sie ja auf die Hilfe anderer Organisationen oder Behörden angewiesen. Wie stellen Sie die Zusammenarbeit sicher?
Drehscheibe des Projekts ist der "Runde Tisch", der von Regierungsrätin Margrit Fischer-Willimann geleitet wird. An diesem nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Amtsgerichte, der Amtsstatthalterämter, der Fachstelle gegen Männergewalt, der Fachstelle für die Beratung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern Fabia, des Frauenhauses, der Kriminalpolizei, des Obergerichtes, der Opferberatungsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder und Jugendliche VIVA, der Opferberatungsstelle für Frauen und weibliche Jugendlichen, des kantonalen Sozialamtes, der Staatsanwaltschaft und des Sozialvorsteher-Verbandes teil. Es ist dieser "Runde Tisch", der die Hilfsangebote der beteiligten Organisationen vernetzt und Massnahmen umsetzt. Drei Arbeitsgruppen sind bereits daran konkrete Massnahmen zu erarbeiten, um die betroffenen Frauen und Kinder besser schützen und betreuen, um konsequenter gegen die Täter vorgehen und um Migrantinnen besser informieren und schützen zu können.
Braucht es aber nicht noch mehr?
Mit dem ist es sicher noch nicht getan. Mit Weiterbildungsangeboten wollen wir den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Behörden und Ämtern die besondere Dynamik der Gewalt aber auch die Möglichkeiten aufzeigen, wie die betroffenen Frauen unterstützt werden können. Es geht auch darum, sie für das Problem zu sensibilisieren. Zudem wollen wir aufzeigen, dass Gewalt keine Lösung ist, und dass es Alternativen zur Gewalt gibt. Die Symptombekämpfung ist der eine Punkt. Es gilt aber auch das Übel an der Wurzel zu packen und Gewalt gar nicht entstehen zu lassen.
Auch wenn Organisationen und Behörden sich vermehrt des Themas annehmen: ein Grossteil der Bevölkerung verschliesst die Augen gegenüber häuslicher Gewalt. Wie soll hier eine Änderung herbeigeführt werden?
Es ist richtig, häusliche Gewalt ist in unserer Gesellschaft noch immer tabuisiert. In der Öffentlichkeit wird sie totgeschwiegen. Dennoch findet Gewalt statt, aber eben innnerhalb der eigenen vier Wände und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Mit einer Informationskampagne wollen wir erreichen, dass das Thema enttabuisiert wird. Es gilt die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, dass Gewalt in Ehe, Partnerschaft und Familie keine Privatsache darstellt, sondern uns alle angeht. Damit wird den Tätern klar und unmissverständlich signalisiert, dass die Gesellschaft gewalttätiges Verhalten nicht toleriert und sie dafür zur Rechenschaft zieht.
Dies bedingt aber auch eine Revision des Strafgesetzbuches?
Ein Schritt in diese Richtung wurde bereits auf Bundesebene getan. Eine Änderung des Strafgesetzbuches sieht vor, dass Fälle von häuslicher Gewalt zu Offizialdelikten erhoben werden, also von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt werden müssen. Ein vom Bundesrat in diesem Frühjahr in die Vernehmlassung gegebener Entwurf fand eine breite Zustimmung. Umstritten ist aber, vor allem bei den Staatsanwälten, wann ein Verfahren allenfalls wieder eingestellt werden kann. Von allen Parteien und Organisationen, die sich zur Revision äusserten, sehen nur die SVP und der Schweizerische Gewerbeverband keinen Änderungsbedarf.
Bis aber das Gesetzeswerk geändert wird, kann noch einige Zeit verstreichen. Was können wir denn jetzt tun, um die Situation zu verbessern?
Alle Beteiligten und die ganze Gesellschaft sind aufgerufen, nicht wegzuschauen, sondern die Gewalt wahrzunehmen und Stellung zu beziehen. Einerseits ist den Opfern Hilfe und Unterstützung anzubieten, andererseits sind dieTäter für ihre Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Nur so wird es gelingen, dass die häusliche Gewalt von der Gesellschaft erkannt, thematisiert und schliesslich verhindert werden kann.
Kontakt:
Hinweis an die Redaktionen:
Ein Bild von Rita Gettkowski kann unter infokanton@lu.ch abgerufen
werden.
Frau Gettkowski ist Mittwoch vormittags erreichbar
(Tel. +41 41 228 59 29).